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Noah Charney über die Kunst...
Wie man nicht abhanden gekommene Kunst kauft.

Ist das in Frage stehende Werk nämlich gestohlen, verloren oder sonst irgendwie abhanden gekommen (d.h. wenn der unmittelbare Besitzer ohne
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Noah Charney im Observer über die Kunst, nicht gestohlene Kunst zu kaufen mit ein paar wertvollen Tips. Diese liegen eigentlich nahe, doch zeigen die Beispiele Charneys, daß es jedem passieren kann.

Ist das in Frage stehende Werk nämlich gestohlen, verloren oder sonst irgendwie abhanden gekommen (d.h. wenn der unmittelbare Besitzer ohne seinen Willen, sprich unfreiwillig, den Besitz an der Sache hat) ist, kann gem. § 935 ABs. 1 Satz 1 BGB der Erwerber nicht gem. § 932 BGB gutgläubig Eigentum an der Sache erlangen. Damit hat er kein recht zum Besitz und ist der Vindikationsklage des Eigentümers nach § 985 BGB ausgesetzt und somit zur Herausgabe des Werkes gezwungen.

Solch fehlerhafter Erwerb passiert indes selbst den großen Jungs: 2004 kauft die De Sole Familie einen Rothko für 8.3 Mio Dollar. Es stellt sich jedoch heraus, dass es sich dabei nicht um einen Rothko, sondern „irgendeinen Chinesen“ handelt, schreibt Noah Charney in seinem Ratgeber im Observer. Dabei handelte es sich bei dem „Opfer“ des fehlerhaften Erwerbes um einen erfahrenen Sammler.

„To make matters worse, Domenico De Sole is the Chairman of Sotheby’s and a highly experienced collector. It can happen to anyone.“

Quelle: Looted Art (Illustration by Jon Krause)

Der Kunstmarkt ist, so schreibt Noah Charney weiter, ist einer der untransparentesten Märkte überhaupt. Er sei in der Regel von dem abhängig, was sogenannte Experten erzählen.  Die Situation sei vergleichbar mit einem Hauskauf, von einem Kurator, ohne jedoch den Eigentümer jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Der Käufer bekomme also nur das Maß an Informationen vom Verkäufer, dem sog. „Experten“ zu Ohren, wie dieser für erforderlich hält, ohne dass er dabei an ein Mindestmaß an Informationen gebunden wäre.

Tip Nummer eins: Überprüfen Sie das Werk nach Registrierung in Datenbanken für gestohlene Kunstwerke.

Ähnlich wie das Grundbuch oder Handelsregister Auskunft darüber gibt, ob ein Recht oder eine Firma existiert, gibt eine Datenbank für gestohlene Kunstwerke Auskunft darüber, dass ein solches Eigentumsrecht des Verkaufsprätentenden gerade nicht existiert.

Tip Nummer zwei: Vergewissern Sie sich über eine saubere Erwerbskette durch entsprechend aussagekräftige Dokumente.

Im deutschen Hypothekenrecht in den §§ 1113 ff. BGB sowie im Recht der Grundschuld (§§ 1192 I, 1113 ff. BGB) ist neben der Buchgrundschuld auch die Vereinbarung einer Briefgrundschuld möglich. Dieser Brief ermöglicht gemäß § 1153 BGB bei zusammenhängenden auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen den gutgläubigen Erwerb des Gläubigerrechts. Die beglaubigten Abtretungserklärungen schaffen einen Vertrauenstatbestand, welcher den gutgläubigen Erwerb des Rechtes rechtfertigt. Eine ähnliche Sicherheit kann bei Kunstkäufen durch äquivalente Dokumente erreicht werden und der Käufer kann sicher gehen, dass ein Werk nicht „out of the blue“ auf den Markt gelangt ist.

Tip Nummer drei: Einen Blick hinter die Oberfläche riskieren

Wenn man in der Lage ist das Werk in natura zu sehen und nicht etwa „cash against documents“ erwirbt (in diesem Fall, kann man sich diesen Blick auch über Bilddateien ermöglichen), lohnt sich ein Blick auf die Rückseite eines Werkes. Ähnlich wie bei Rolexuhren, wo jeder Uhrmacher eine Signatur hinterläßt, finden sich bei Kunstwerken auf der Rückseite Spuren ihrer Geschichte, wie Poststempel, Zollstempel, Bleistiftsignaturen der Vorbesitzer – Details, die der gewöhnliche Fälscher oft vergisst oder nicht authentisch „nachbauen“ kann (schließlich hat er die Rückseite des Originals oft nie zu Gesicht bekommen).

Kunst aus Krisenregionen meiden: Forensische Untersuchung

Zu guter letzt, empfiehlt Charney, insbesondere derzeit nicht Kunstware aus Krisengebieten wie dem Irak oder Syrien zu erwerben. Im Einzelfall lohnt sich zudem eine forensische Untersuchung.

Hier geht es zum kompletten Artikel.

Bildquellen: Quelle: Noah Charney on Artinfo, Looted Art (Illustration by Jon Krause)