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Kadée´s Gedanken zum Kunstmarkt Teil 12
Tipps für Künstler: Kadée über die VG Bild-Kunst – Künstlermarketing #12

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Tipps für Künstler: Kadée über die VG Bild-Kunst – Künstlermarketing #12 Zuletzt zog Kadée mit dem Werk „Cernunnos“ die Aufmerksamkeit
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Vergütungen für Ausstellungen, Illustrationen und Bilder im Internet? Kürzlich hat der Künstler Kadée seine jährliche Meldung an die VG Bild-Kunst abgegeben und dachte sich, das diese Möglichkeit eventuell noch nicht allen bildenden Künstler/innen bekannt ist - vor allem, weil neuerdings auch Ausstellungen gemeldet werden können. Kadée hat das Procedere möglichst verständlich zusammengefasst!

Tipps für Künstler: Kadée über die VG Bild-Kunst – Künstlermarketing #12

Zuletzt zog Kadée mit dem Werk „Cernunnos“ die Aufmerksamkeit auf sich. Dieses Kunstwerk wurde erstmalig auf der ARTe Sindelfingen 2022 veröffentlicht und von uns als 54. „Werk der Woche“ ausgezeichnet.

Aus gegebenem Anlass hat der Künstler zu diesem Zeitpunkt einen Artikel über Kunstmessen und Galerieausstellungen geschrieben. Den 11. Teil aus der „Kadée´s Gedanken zum Kunstmarkt Serie finden Sie hier:
Kunst- und Künstlermarketing #11: Galerien und Kunstmessen

Aktuell ist es aus zeitlichen Gründen nicht möglich, die Serie in gleich- bzw. regelmäßigen Abständen  zu veröffentlichen. Umso mehr freuen wir uns, wenn der Künstler die Zeit findet, sich dem Schreiben zu widmen und unter anderem Tipps für Künstler und Kulturschaffende festhält.

Kunst- und Künstlermarketing Teil 12: Vergütungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst

Vergütungen für Ausstellungen, Illustrationen und Bilder im Internet.

Ein Gastbeitrag von Kadée:

Die meisten Künstler/innen haben bedauerlicherweise oft mehr Ausgaben als Einnahmen.

Eine Möglichkeit ein kleines Plus bei den Einnahmen zu erzielen sind die Verwertungsgesellschaften, die allgemeine Verträge mit Kunstverwertern (Verlage, Industrie etc.) schließen und die Gesamteinnahmen unter ihren Mitgliedern aufteilen. Für bildende Künstler/innen ist die VG Bild-Kunst zuständig.

Im Jahr 2020 lagen die Erlöse der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst bei insgesamt rund 109,7 Millionen Euro. Die VG Bild-Kunst verwaltet für bildende Künstler/innen die Vergütungen aus Folgerechten, Reproduktionsrechten, Senderrechten, Onlinerechten sowie die Rechte aus Weitersendevergütungen und Kopievergütung, was für einzelne Kunstschaffende so gut wie unmöglich ist.

Die VG Bild-Kunst hat insgesamt 65.172 Mitglieder (Stichtag: 31.12.2020). Davon gehören 23 Prozent der Berufsgruppe I (bildende Kunst), 58 Prozent der Berufsgruppe II (Foto, Illustration Design) und 19 Prozent der Berufsgruppe III (Film) an.

Quelle: https://mmm.verdi.de/medienwirtschaft/hoehere-ausschuettung-bei-vg-bild-kunst-73295

Mitglied und somit Bezugsberechtigte können alle werden, die einen Mitgliedsantrag stellen, der dann von der VG Bild-Kunst geprüft und bei Erfüllung der Kriterien auch angenommen wird. Daraufhin bekommt man eine Urhebernummer zugeteilt, die dann in Verbindung mit einem Passwort bei der jährlichen Meldung von Ausstellungen und im Internet zu sehenden Bildern die Berechtigung ausweist.

► Die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst ist kostenlos. ◄.

Wie läuft das ab?

Zunächst muss man sich registriere. (siehe FAQs/Registrierung)

Einen Antrag stellen können Künstler/innen, Bildautor/innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig sind und in 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000,- erzielt haben. Im Antrag wird eine Beschreibung des künstlerischen Werdegangs verlangt (Textfeld im Portal, maximal 1.200 Zeichen) mit Angaben zur künstlerischen Ausbildung, zu Ausstellungen, Pressemeldungen, Mitgliedschaften in Kunstvereinen etc. – also quasi die Künstlervita. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung digital vorliegen.

Siehe dazu auch auf der Website von VG Bild-Kunst: https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/neustart-kultur-antragsportal-geschlossen/faq/antragstellung

Wer sich also seine Rechte für 2021 sichern und seine Anteile in 2022/2023 ausbezahlt haben möchte, kann sich sofort registrieren lassen. Die von den Berechtigten jährlich zu erstellende Meldung ist bis zum 30.06. jeden Jahres für das Vorjahr fällig und wird online ausgeführt.

Was kann gemeldet werden?

Einzelbilder auf Webseiten: Bis zu 200 einzelne Abbildungen eigener Werke, die 2021 auf deutschen Webseiten gezeigt wurden – inklusive der eigenen Webseite (maximal 200 auf allen Webseiten insgesamt!)

Das sieht z.B so aus:

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Einfach die URL der Website kopieren, auf denen eigenen Bilder zu sehen sind und Anzahl eintippen. Das Zählwerk zählt in roten Zahlen mit, wie viele Werke noch gemeldet werden können. Wenn noch keine 200 erreicht sind, EINTRAG HINZUFÜGEN. Danach JETZT MELDEN anklicken – fertig. Wenn etwas nicht meldefähig ist, bekommt man in der Regel eine E-Mail von der VG Bild-Kunst.

Digitale Verlagsprodukte und Printausgaben der Presse: Zusätzlich können 200 einzelne Abbildungen eigener Werke melden, die in digitalen Verlagsprodukten veröffentlicht wurden (Onlineausgaben von Presseprodukten). Werke, die es in die Printausgaben der Presse geschafft haben, können in unbegrenzter Anzahl gemeldet werden. Hierzu zählen auch kleine Lokalzeitungen und Kunstzeitschriften.

Werkpräsentationen (also Ausstellungen): Pro Jahr können bis zu 12 Werkpräsentationen / Ausstellungen in Deutschland gemeldet werden.

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Bücher: Wenn Ihre Werke in Büchern verwendet wurden, können Sie diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Werke melden. Museumskataloge lohnen sich besonders, denn dafür erhalten Sie eine Zusatzausschüttung! Außerdem ist es möglich, Bücher fünf Jahre rückwirkend zu melden – jetzt also ab dem Erscheinungsjahr 2017

Honorare: Verwalten Sie Ihre Urheberrechte selber, so können Sie erzielte Lizenzhonorare melden. Achtung: Es geht hier nicht um Verkaufserlöse für Kunstwerke, sondern nur um Honorare für Nutzungsrechte, die Sie z.B. an Fotografien, Illustrationen oder Werken der bildenden Kunst eingeräumt haben!

Wie kann man melden?

Die Meldungen können bequem über das elektronische Meldeportal der Bild-Kunst eingereicht werden. Wenn es nur um wenige Meldungen geht, kann man auch von der Webseite der Bild-Kunst die Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, scannen und per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle schicken. Die Nutzung des Meldeportals vereinfacht der Geschäftsstelle die Arbeit sehr.

Weitere Informationen

Mehr über den Künstler Kadée auf seinem Facebook Profil: https://www.facebook.com/klauskadee.eberhardt

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