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Landgericht Düsseldorf – Kauf gefälschter Kunstwerke: Rückabwicklung?

Landgericht Düsseldorf – Kauf gefälschter Kunstwerke: Rückabwicklung? Dem Blog für Juristen: https://jura-online.de/ entnehmen wir einen spannenden Fall vor dem Landgericht
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Landgericht Düsseldorf – Kauf gefälschter Kunstwerke: Rückabwicklung?

Dem Blog für Juristen: https://jura-online.de/ entnehmen wir einen spannenden Fall vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Ganze wurde am 20.11.2020 veröffentlicht und ist sicherlich interessant für Kunstfreunde und Sammler.

Kunstfälschungen

Worum geht es?

Das Landgericht Düsseldorf musste über einen Fall entscheiden, in dem eine Käuferin eines vermeintlich gefälschten Werkes den Händler auf die Rückerstattung einer Anzahlung in Höhe von 7.500 Euro verklagte.

Bei dem Kunstwerk handelt es sich um „Sandbild 1986 auf Büttenpapier“, beziehungsweise eben ein Werk, das diesem nur zum Verwechseln ähnlich sieht. Die Käuferin zahlte das Kunstwerk mit 7.500€ an. In der Zwischenzeit kam Sie aber auf dem Gedanken, das es sich um eine Fälschung handeln könnte. Sie zog vor Gericht, denn der Kunsthändler beteuerte, dass das Werk echt sei.

Die Frage, der Echtheit musste nun natürlich geprüft werden. Also wurde der Künstler selbst als als Zeuge geladen. Der 90-Jährige Uecker , der 1958 das bekannte Künstlerkollektiv „Zero“ mitgründete, kam im Prozess zu dem Entschluss das es nicht von ihm sei.

Dem Kunsthändler wird kein Betrug vorgeworfen, er vertraute zwar auf die Echtheit, kaufte das Werk aber selbst damals von einem Sohn, eines Kunstspediteurs für 6000€. Natürlich erhoffte er sich einen höheren Wiederverkaufswert. Das Landgericht befand, das der Händler die Echtheit vor dem Verkauf, hätte prüfen lassen müssen. Das war nicht der Fall und somit hat die Klägerin einen Anspruch auf Rückabwicklung.

Wer sich über die genauen Rechtsgrundlagen informieren möchte, LG Düsseldorf zur Rückabwicklung beim Kauf gefälschter Kunstwerke | Blog für Jura Studenten und Referendare (jura-online.de)

Weitere Informationen

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