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Syrien ratifiziert Unidroit Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter

Die Unidroit-Konvention von 1995 ist ein internationales Abkommen, das die Rückgabe von Kulturgütern regelt, die durch Diebstahl, Raubgrabungen oder rechtswidrige
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Die Unidroit-Konvention von 1995 ist ein internationales Abkommen, das die Rückgabe von Kulturgütern regelt, die durch Diebstahl, Raubgrabungen oder rechtswidrige Ausfuhr abhanden gekommen sind.

Syrien als Schauplatz von massiven Diebstählen von Kulturgütern hat nun einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getätigt.

Die Unidroit-Konvention soll einen fairen und transparenten Austausch von einmaligen und unersetzli- chen Gütern gewährleisten.
• Beim Erwerb und der Übereignung von Kulturgütern sollen die handelsüblichen Sorgfaltsregeln respek- tiert werden.
• Mit der Unidroit-Konvention soll der illegale Teil des Handels trotz der verschiedenen nationalen Re- gelungen über den Eigentumserwerb unterbunden werden können. Meistens werden nämlich gestohlene oder illegal ausgegrabene Kulturgüter umgehend in einen anderen Staat gebracht, wo andere Gesetze gelten, um diese Güter dort leichter absetzen zu können.
• Das nationale Kulturerbe aller Staaten soll durch internationale Zusammenarbeit besser geschützt werden.

 

Weiterführende Links: Status der beigetretenen Staaten bei Unidroit

Deutsche Erläuterungen und Text

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Bildquelle: Council of Europe