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Kunstwerk „Kulisse“ in Görlitz: Pacta sunt servanda gilt auch für Künstler

Umstrittenes Kunstwerk in Görlitz Das Kunstwerk „Kulisse“ in Görlitz schlägt derzeit Wellen. Die Künstlerin Lisa Maria Baier nahm in Görlitz
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Hör’ und hüte dich: Verträgen halte Treu’! Was du bist, bist du nur durch Verträge; bedungen ist, wohl bedacht deine Macht. Wagner, Rheingold 2. Szene 2

Umstrittenes Kunstwerk in Görlitz

Das Kunstwerk „Kulisse“ in Görlitz schlägt derzeit Wellen. Die Künstlerin Lisa Maria Baier nahm in Görlitz an einer Ausschreibung teil. Sie gewann die Ausschreibung durch eine detaillierte Projektbeschreibung. Diese Beschreibung wurde vertragliche Grundlage zwischen ihr und der Stadt Görlitz. Letztlich ersetzte sie ihr ursprüngliches Konzept durch eine politische Botschaft. Nun stritten sich die Künstlerin und die Stadt Görlitz darüber, ob das Kunstwerk der Künstlerin, das nach dem zwischen ihr und der Antragsgegnerin geschlossenen Vertrag im Rahmen der Plattform „G A 2021/22“ im öffentlichen Raum am Standort A errichtet wurde, von der Stadt nach im Streit stehender Kündigung entfernt werden darf.

Was passierte vor der Errichtung des Kunstwerkes Kulisse in Görlitz?

Lisa Maria Baier war  eine der Preisträgerinnen des Wettbewerbs G A 2021/22. Laut der Projektbeschreibung von Lisa Maria Baier geht es bei dem Kunstwerk mit dem Titel „Kulisse“ um Folgendes:

Eine Kulisse sei ein Bestandteil traditioneller Bühnenbilder. In dem Werk werde dieses durch Transparenz einen Austausch mit der Umgebung eingehen. Hierzu führt die Künstlerin, deren Kunstwerk für 6 Sitzplätze konzipiert, aber auch auf 8 Sitzplätze erweitert werden kann, im Einzelnen aus:

„(…) Das Thema „Görlitz als internationaler Drehort“ ist dabei für mich eines der spannendsten Geschichten.“
Mein Projekt beschäftigt sich mit dem Innen- und Außenraum der Zuschauertribüne.
(…) Blickt man von dem Sitz nach vorn blickt man in die Görlitzer Umwelt durch eine Plexiglasscheibe auf welcher spiegelverkehrt das Wort „Kulisse“ in Deutsch, Polnisch und Englisch eingraviert ist.

Die Inschrift soll beide Parteien, die der sitzenden Menschen in der Installation und die der darauf Zulaufenden verbinden. (…) Die Menschen in und auf dem Objekt, sind auf einer Bühne, obwohl diese konzipiert ist wie eine Zuschauertribüne. Sie werden verleitet geradeaus durch die Plexiglasscheibe zu blicken, welche die Wirkung einer transparenten Kinoleinwand hat. Sie werden Görlitz sehen.“

Die Umsetzung des Kunstwerkes

Am 2. Juli 2021 errichtete die Antragstellerin ihr Kunstobjekt „Kulisse“ am vereinbarten Ort nahe der polnisch-deutschen Grenze mit der – zwischen den Beteiligten vereinbarten – Änderung, das Podest aus Holz statt aus Beton zu fertigen.

Das Kunstwerk „Kulisse“ enthält allerdings nur fünf Sitzplätze. Das Plexiglas mit der Aufschrift „Kulisse“ in drei Sprachen wurde weggelassen. Hinzugefügt wurden zwei Elemente, nämlich eine Kleiderstange mit Bügeln, an denen bunte Stoffbänder angebracht sind, und zwei Photos mit Schriftzügen, die auf die Leinwand/Banner aufgezogen wurden. Auf der Leinwand findet sich aus Richtung der Sitzplätze der Schriftzug „Abtreibung ohne Grenzen“ in polnischer Sprache, aus Richtung der anderen Seite der Schriftzug „Frauenrechte“ in polnischer Sprache. Bei den Photographien handelt es sich um Filmsequenzen eines Films des Guardian aus dem Jahr 2020, der das neue Abtreibungsgesetz in Polen thematisiert. Jeweils vor den Sitzplätzen besteht für jemanden, der dort Platz genommen hat, die Möglichkeit, seine Füße in zusätzlich angebrachte Schellen zu stellen, so dass die Assoziation eines gynäkologischen Stuhles bewirkt werden kann.

Reaktion der Stadt: Kündigung des Vertrages

Daraufhin kündigte die Stadt den mit der Künstlerin geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund.

Marlen Hobrack schreibt zu der Rechtfertigung der Kündigung des Bürgermeisters im Monopol Magazin:

Offensichtlich handelt es sich um einen Versuch, den Vorwurf der Beschränkung der Kunstfreiheit zurückzuweisen, in dem [der Bürgermeister] den politischen Charakter des Werkes hervorhebt – ganz so, als bestünde ein Widerspruch zwischen künstlerischer Arbeit und politischem Inhalt. Beim Schutz der Kunstfreiheit geht es aber gerade nicht darum, nur formale Freiheiten der Kunst zu schützen, sondern deren inhaltlichen Kern, den Aussagegehalt.

Vertragsverletzung der Künstlerin oder Verletzung der Kunstfreiheit durch die Stadt?

Doch was ist hier wirklich los? Wurde die Kunstfreiheit verletzt? Auf den ersten Blick ist dies sicher der Fall. Denn grundsätzlich liegt es im Wesen der Kunst, dass diese sich weiterentwickelt und es dadurch zu Abweichungen kommt.

Das Verwaltungsgericht Dresden (Beschluss vom 26.07.2021 – 5 L 564/2) sieht das jedoch anders. Es differenziert rechtlich präzise zwischen der Kunstfreiheit und dem zwischen der Künstlerin und der Stadt Görlitz geschlossenen Vertrag. Und dieser von der Künstlerin signierte Vertrag sei eindeutig. Er lasse keinen Raum für das von ihr letztlich aufgestellte Werk.

In § 2 Abs. 2 dieses Vertrages wird das Kunstwerk „Kulisse“ mit einem Verweis auf Anlage 1 der Künstlerin näher mit Text und Bildern erläutert. So ging es ihr um den Innen- und Außenraum einer Zuschauertribüne. Eindeutig und mehrfach wird dargelegt, dass Görlitz und die Görlitzer Umwelt im Fokus stehen sollte.

Daran hatte sich die Künstlerin jedoch in erheblicher Weise nicht gehalten.

Somit stand die Kunstfreiheit hier gar nicht in Rede. Anders als Lisa Marie Baier meint  spielt das selbstredend wichtige und sehr hoch einzuschätzende Grundrecht der Kunstfreiheit i.S.d. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG für die Lösung dieses Problems keine Rolle. Die Kunstfreiheit ist hier gewährleistet. Wer aber freiwillig einen Vertrag eingeht und sich daher – ebenso freiwillig – den vertraglichen Bindungen unterwirft, der ist von Gesetzes wegen verpflichtet, sich an die Vertragsbestimmungen zu halten. Der alte Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt für alle Personen, die Verträge eingehen, auch für Künstler:innen – und auch für Konzeptkünstler:innen.

Wie geht es weiter?

Bislang hat die Lisa Maria Baier lediglich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Niederlage einstecken müssen. In einem solchen Verfahren prüft das Gericht lediglich summarisch ob eine Klage in der Hauptsache mit hinreichender – und bei Vorwegnahme der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit – Aussicht auf Erfolg hätte. Eine Beschwerde gegen den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz zum OVG wurde bereits eingelegt.

Kommentar

Das künstlerische Begehren der Künstlerin ist gerechtfertigt. Die Lösung des VG Dresden überzeugt aber rechtlich. Wer einen Vertrag unterschreibt, in dem er sich auf ein bestimmtes künstlerisches Konzept einigt, ist daran grundsätzlich gebunden. Freilich wären Ausführungen zur Kunstfreiheit angezeigt gewesen. Denn das sich ständig Verändernde gehört zum Wesen der Kunst. Trotz Vertrages muss also der andere bei Kunst in gewissem Maße Änderungen hinnehmen. Jedoch müssen die Kunstfreiheit und damit verbundene Veränderungen in einem angemessenen Verhältnis zum geschlossenen Vertrage stehen. Das war hier aber nicht der Fall. Das zum Vertragsgegenstand gewordene Konzept wurde nahezu vollständig beseitigt und durch eine einseitige politische Botschaft ersetzt. Sinn und Zweck des Vertrages war es aber gerade sicherzustellen, dass die ausgewählten Kunstwerke geeignet waren, eine Hommage an die Filmstadt Görlitz zu bilden. Damit ging mit der Umgestaltung eine nicht nur unwesentliche Veränderung einher. Anders hätte die Sache sicher ausgesehen, wenn die politische Botschaft das Werk in seiner ursprünglich geplanten Form ergänzt und auch Kritik an der Deutschen Politik beinhaltet hätte (mithin ein gegenseitiges Spiegelvorhalten) unter Beibehaltung des ursprünglichen Grundkonzeptes mit Hauptfokus auf die Filmkulisse als Hommage an Görlitz als Filmstadt wie vertraglich vereinbart. Die Aussichten vor dem Oberverwaltungsgericht sehen daher ebenfalls schlecht aus.

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