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Ezra Chowaiki in freiem Fall.
New Yorker Galerie Chowaiki & Co insolvent, mehrere Betrugsvefahren gegen Ezra Chowaiki anhängig

Am 13. November wurde nach Chapter 7 des Bankruptcy Codes gegen Chowaiki & Co Limited das Insolvenzverfahren eröffnet. Seitdem ist
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Am 13. November wurde nach Chapter 7 des Bankruptcy Codes gegen Chowaiki & Co Limited das Insolvenzverfahren eröffnet. Seitdem ist auch die Webseite als auch das artsy Profil der in Manhattan, New York ansässigen Galerie nicht mehr erreichbar.

Nach derzeitigem Stand stehen an Aktiva der Galerie zwischen einer und zehn Millionen Dollar, Schulden und Ansprüche in Höhe von bis zu 50 Millionen Dollar gegenüber.

Ezra Choweiki Beklagter in mehreren Betrugsverfahren

Im Mittelpunkt: Der Minderheitsgesellschafter Ezra Choweiki. Gegen ihn sind mehrere Betrugsverfahren anhängig. Choweiki soll unter anderem Anteile an Kandinsky Bildern und Skulpturen an mehrere Kunden mehrmals verkauft haben, als auch in in seinem Besitz belassene (Vgl. im deutschen Recht § 930 BGB) befindliche Bilder nicht herausgegeben haben.

Anteile an Kunstwerken teilweise mehrfach verkauft

Einer der Kläger behauptet auch, Chowaiki habe Anteile an einen Marc Chagall (Scene de village) in Höhe von 150% des Wertes des Werkes verkauft und gleichzeitig (!) an eine Kunstgalerie in London verkauft. In einem anderen Fall tausche Ezra Chowaiki ein Dali Gemälde gegen einen Giorgio de Chirico sowie ein weiteres Gemälde und vereinbarte mit dem Veräußerer des Dali ein sogenanntes Besitzmittelungsverhältnis. So wurde der Veräußerer Eigentümer, Chowaiki blieb jedoch im unmittelbaren Besitz des Werkes. Der Haken an der Sache: Auf Herausgabeverlangen des Eigentümers, gab Chowaiki das Gemälde nicht heraus.

Vertrauen in Reputation schamlos ausgenutzt

Judd Grossmann, Anwalt der Kläger und Opfer der Betrugshandlungen von der New Yorker Kunstkanzlei Grossmann LLP, sagte zu Bloomberg, hier handele es sich um einen klassischen Fall, in dem die Reputation als Kunsthänder und Galerie ausgenutzt wurde, um Schäden in Millionenhöhe bei den Opfern zu verursachen.

Nicht nur Chowaiki der Buhmann

Hier zeigt sich die Schattenseite der Kunstmarkt-Schickeria. Allein durch Reputation und Repräsentatives Auftreten werden im Kunstmarkt Verträge gleichsam ins Blaue hinein geschlossen. Folglich sind nicht alleine Akteure wie Chowaiki an den Pranger zu stellen. Auch die Käufer haben sich nicht hinreichend vergewissert, ob die versprochenen Vermögenswerte auch existent und werthaltig waren. Es ermangelt heute immer noch an einem effektiven System, Belastungen und Besitzverhältnisse an Kunstwerken im Internet nachprüfen zu können. Beispielsweise im Grundstücksrecht hilft ein Blick in das Grundbuch am Liegenschaftsort. Wieso gibt es ein solches System nicht für den Kunsthandel? Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser.

Weiterführende Links: https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-12-15/manhattan-art-dealer-stole-millions-from-clients-u-s-charges