Kadée war unter anderem Zeitsoldat bei einer Fallschirmjägereinheit; Profi-DJ; – Moderator beim Privaten Rundfunk sowie auf Messen und Bühnen, Seminarleiter und Trainer für Moderation und Gründer und Präsident der Künstlervereinigung Fundus Artifex. Vor allem ist er aber eins - Künstler. Seine Gedanken zum Kunstmarkt:
Kadée´s Gedanken zum Kunstmarkt – Wann ist man ein Künstler?
Vor 14 Tagen veröffentlichten wir den 6. Teil von „Kadée´s Gedanken zum Kunstmarkt“. Im letzten Teil klärte Kadée auf; wer Kunst kauft und warum. Diese Woche wirft er einen differenzierten Blick auf Kunstschaffende. Wann ist man ein Künstler?
Unser Interview mit dem Airbrush-Künstler finden Sie hier: Kadée im Interview – Normal ist langweilig
Wann ist man ein/e Künstler/in?
Ein Gastbeitrag von Klaus – Kadée – Eberhart:
„Jeder Mensch ist ein Künstler“ ist eine häufig verwendete aber unvollständig zitierte Aussage von Josef Beuys. Tatsächlich hat er 1984 in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL gesagt: „Jeder Mensch ist ein Träger von Fähigkeiten, er ist ein Künstler, ob er nun bei der Müllabfuhr ist, Krankenpfleger, Arzt, Ingenieur oder Landwirt“. Demzufolge wäre jeder Mensch – also auch jede/r Künstler/in – ebenfalls Sportler, Wissenschaftler, Handwerker etc. etc. nur weil er oder sie eventuell die Fähigkeiten dazu hat. Das darf in der Summe wohl eindeutig bezweifelt werden.
„Jeder Mensch sollte Künstler sein. Alles kann zur schönen Kunst werden.“ So drückte es der deutsche Philosoph Novalis Ende des 19. Jahrhunderts als Möglichkeit oder Wunsch aus, der die besondere Kunstfertigkeit der jeweiligen Profession – Handwerkskunst, Ingenieurskunst usw. – hervorheben soll.
Mit solch vagen Aussagen geben sich weder der Kunstmarkt noch die Gerichte zufrieden. Auch nicht die Finanzverwaltung, , die Künstler/innen als Freiberufler einstuft. Besonders das Finanzamt prüft gern, ob die künstlerische Tätigkeit als steuerlich „nicht relevante Liebhaberei“ eingestuft wird, weil keine „Gewinnerzielungsabsicht“ erkennbar ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2003 Kriterien entwickelt, die in eine Gesamtwürdigung bei der Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt einzubeziehen sind. Bei einer durch folgende Punkte nachgewiesenen, hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit ist in der Regel nur in Ausnahmefällen eine steuerlich nicht relevante Liebhaberei anzunehmen:
1.) ► Art der künstlerischen Berufsausbildung und Ausbildungsabschluss
2.) ► Künstlerische Tätigkeit als alleinige Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen
3.) ► Berufstypische professionelle Vermarktung (z.B. Teilnahme an Ausstellungen);
4.) ► Besondere betriebliche Einrichtungen (z.B. Atelier)
5.) ► Erwähnung in einschlägiger Literatur
6.) ► Erzielung gelegentlicher Überschüsse
7.) ► Schaffung von Werken, die für erwerbswirtschaftliche Verwertung bestimmt sind und daher bei entsprechender Marktnachfrage verkauft werden können.
Bei den Punkten 1.), 3.) und 5.) gibt es eine Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in der für eine erfolgversprechende Teilnahme am Kunstmarkt notwendigen Künstlervita gestellt werden. Es wird also klar zwischen Hobbyismus / Amateurtum und Profitum / ernsthafte Künstlerschaft unterschieden.
Der Duden definiert den Begriff Künstler eher knapp mit: „jemand der Kunstwerke hervorbringt oder darstellend aufführend interpretiert“ Hier erlaube ich mir eine Verifizierung: Künstler/in kann man nicht werden, sondern man wird als Künstler/in geboren. Der Drang zu malen, zu musizieren, zu schreiben und sich auf einer Bühne präsentieren zu wollen, ist von klein auf zu spüren.
Ob und in welchem Maße man dann diese Berufung ausübt, entscheiden oft Beschränkungen oder Freiheiten, welche die Gesellschaft auferlegt oder gewährt. Jeder Mensch hat unterschiedliche, meist mehrere kreative Fähigkeiten. Bei Künstler/n/innen sind die Fähigkeiten musischer Art überproportional vorhanden und mit dem Verlangen gekoppelt, seine/ihre Kunst zu leben, zu produzieren und zu zeigen. Wer aufhört zu produzieren, hört auf ein/e Künstler/in zu sein. Ein/e gute/r Künstler/in vereint sowohl Fähigkeiten (Begabung) als auch Fertigkeiten (Handwerk) auf optimale Weise. Wer beides maximal verbinden kann ist ein Genius.
Es beginnt mit der Entscheidung sich selbst als Künstler/in zu deklarieren und diese Berufsbezeichnung überall zu verbreiten. Es hat zu tun mit der Entscheidung vom Verkauf seiner Werke oder künstlerischen Dienstleistungen leben zu wollen, sich eventuell einen Künstlernamen zuzulegen und ihn im Personalausweis eintragen zu lassen. Ernsthafte Künstler/innen können nur eine Produktivität, Gestaltungshöhe und Klasse erreichen, die von Kennern, Sammlern und Käufern akzeptiert und honoriert wird, wenn sie sie sich hauptsächlich oder sogar ausschließlich ihren künstlerischen Tätigkeiten widmen.
Als Künstler/in, gleich welchen Genres, sollte man sich zunächst eine möglichst hohe fachliche Kompetenz aneignen. Das allein ist schon ein enormer Aufwand. Ein akademisches Studium ist nicht zwingend notwendig, wenngleich es in der Vita klar von Vorteil ist. Es ist ratsam eine fundierte Ausbildung zu absolvieren, denn Kreativität ohne die handwerklichen Möglichkeiten für die künstlerische Umsetzung seiner Ideen zum Kunstwerk zu haben, wird in Frustration ohne brauchbares Produkt enden.
In 14 Tagen erläutert Kadée die Unterschiede zwischen Kreativität, Kunst und Kultur – drei nicht deckungsgleiche Begriffe
Weitere Informationen
Mehr über den Künstler Kadée auf seinem Facebook Profil. https://www.facebook.com/klauskadee.eberhardt
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