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Künstlersozialabgabe steigt um 0,2% – Pressemitteilung BMAS

Künstlersozialabgabe steigt um 0,2% – Pressemitteilung BMAS Einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20.10.2020 lässt sich
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Künstlersozialabgabe steigt um 0,2% – Pressemitteilung BMAS

Einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20.10.2020 lässt sich entnehmen das die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr 2021 leicht steigt.  Der bisherige Abgabesatz zur Künstlerversicherung wird von 4,2% auf 4,4% steigen.

In der Pressemitteilung heißt es außerdem:

„Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Hintergrunds gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie muss der Abgabesatz von derzeit 4,2% nur geringfügig angehoben werden. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heute die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7% im Jahr 2021 vermieden werden. Ein Künstlersozialabgabesatz auf diesem niedrigen Niveau verhindert eine in der aktuellen Krisensituation unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.“

Quelle: BMAS Pressemitteilung Nr. 57/2020 v. 20.10.2020.

Weitere Informationen

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung ist eine sogenannte Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss. Die Verordnung muss bis spätestens Ende 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

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