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Heute ist es einhellige Meinung, dass ein gefälschtes Werk eine mangelhafte Sache ist und Mängelgewährleistungsrechte eröffnet, § 437 BGB. §
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Heute ist es einhellige Meinung, dass ein gefälschtes Werk eine mangelhafte Sache ist und Mängelgewährleistungsrechte eröffnet, § 437 BGB. §
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