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Darf ich Kunst im Museeum fotografieren?

Darf ich Kunst im Museeum fotografieren? Wer möchte nicht gerne sein Museeumsbesuch festhalten und schnell ein Foto zur Erinnerung machen?
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Darf ich Kunst im Museeum fotografieren?

Wer möchte nicht gerne sein Museeumsbesuch festhalten und schnell ein Foto zur Erinnerung machen? Oder ein ausgestelltes Kunstwerk fotografieren,weil es im Internet nicht soviele Fotos davon gibt? Auch wenn das andere Besucher stört, die werden schon Verständnis haben – schließlich fotografieren alle, zumindestens die meisten. Doch darf ich Kunst im Museeum fotografieren? – Oder sollte ich die Kamera während der Ausstellung in der Tasche lassen?

Natürlich ist in manchen Museen das Fotografieren strikt verboten. Jede Ausstellung besitzt das Hausrecht und entscheidet selbst ob die Kunst fotografiert werden darf.
So gibt es in einigen berühmten Häusern Selfi-Stationen und/oder es fallen kleinere Gebühren für das Fotografieren an.

Fakt ist aber:

► Tipp: Sollte ein Verbotsschild nicht zu sehen oder nicht erkennbar sein, fragen sie beim Personal nach und vermeiden sie so Schwierigkeiten. Wenn ihnen das Fotografieren ausdrücklich erlaubt wurde, seien sie trotzdem so rücksichtsvoll und achten sie auf die anderen Besucher.

Warum darf ich manche Kunstwerke nicht fotografieren?

Nach dem Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. In den meisten Fällen ist der Urheber, der Künstler auch der Rechteinhaber. Wenn der Rechteinhaber keine Genehmigung erteilt. Darf das Kunstwerk nicht fotografiert werden.

Warum darf ich trotz Erlaubnis einige alte Kunstwerke nicht fokusieren?

• Sehr grelles Blitzlicht kann empfindliche Werke beschädigen

• Wollen viele Menschen fotografieren weil das öffentliche Interesse an einem Künstler gestiegen ist, stört dies die anderen Besucher

Kann ich gemachte Fotos von Kunstwerken im Internet teilen?

Ab dem Moment wo Sie die Bilder öffentlich nutzen verletzten Sie nach aktueller Gesetzeslage das Urheberrecht.

Laden Sie die Fotos nicht ohne Einstimmung Gewerblich hoch!

► Ansonsten droht eine Abmahnung auf Unterlassung in einigen Fällen kann es auch zu einer Schadensersatzklage kommen.

Wie zum Beispiel in Frankreich, wenn sie den Eifelturm bei nacht fotografieren – ja das ist Verboten!
https://www.tag24.de/nachrichten/paris