Der Instagram-Account der Künstlerin Emma Shapiro wurde dauerhaft deaktiviert. Meta begründete die Sperre mit „Account Integrity“ – doch welchen konkreten Verstoß die Künstlerin begangen haben soll, bleibt bis heute unklar. Nun wird der Fall nach dem europäischen Digital Services Act geprüft.
Künstlerin gegen Meta: Warum Emma Shapiro ihren Instagram-Account zurückfordert
Der Instagram-Account der Künstlerin Emma Shapiro wurde dauerhaft deaktiviert. Unmittelbar zuvor hatte sie ein Video mit Kunststickern veröffentlicht, die Brustwarzen zeigten. Meta begründete die Sperre jedoch nicht mit Nacktheit oder sexuellen Inhalten, sondern mit einem möglichen Verstoß gegen die „Account Integrity“. Nun soll nach europäischem Recht geprüft werden, ob Meta die Entscheidung ausreichend begründet und Shapiro ein wirksames Beschwerdeverfahren ermöglicht hat.
Für Künstlerinnen und Künstler ist Instagram längst mehr als ein Ort, an dem gelegentlich ein Werk veröffentlicht wird. Ausstellungen werden dokumentiert, Projekte begleitet, Kontakte geknüpft und Arbeiten einem internationalen Publikum zugänglich gemacht. Was passiert also, wenn eine Plattform den Zugang zu einem über Jahre aufgebauten Account beendet?
Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Fall der US-amerikanischen Künstlerin, Journalistin und Aktivistin Emma Shapiro. Ihr Instagram-Account @nipeople, der mit ihrem Kunstprojekt Exposure Therapy verbunden war, wurde im Dezember 2025 zunächst suspendiert und anschließend dauerhaft deaktiviert.
Gemeinsam mit der Organisation Avant-Garde Lawyers (AGL) geht Shapiro nun gegen die Entscheidung vor. Im Juni 2026 reichte AGL in ihrem Namen eine Beschwerde bei der spanischen Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC) ein. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA).
Wer ist Emma Shapiro?
Emma Shapiro ist eine US-amerikanische Künstlerin, Autorin und Aktivistin, die in Spanien lebt. Sie studierte Malerei am Rhode Island School of Design (RISD) und arbeitet an der Schnittstelle von Kunst, künstlerischer Freiheit, Körperpolitik, Identität und digitalen Rechten. Ihre künstlerische Praxis umfasst unter anderem Video, Fotografie, Collage und partizipative Projekte. Dabei setzt sie häufig ihren eigenen Körper und ihr eigenes Bild als künstlerisches Material ein.
International bekannt wurde insbesondere ihr 2017 gestartetes Projekt Exposure Therapy. Shapiro beschäftigt sich darin mit der unterschiedlichen gesellschaftlichen und digitalen Behandlung weiblicher und männlicher Brustwarzen. Ausgehend von eigenen Erfahrungen mit der Sexualisierung und Zensur ihres Körpers entwickelte sie unter anderem Sticker mit Brustwarzen, die Menschen weltweit auf Gegenstände und im öffentlichen Raum kleben können. Nach eigenen Angaben hat das Projekt inzwischen Menschen in mehr als 40 Ländern erreicht.
Shapiros Arbeit beschränkt sich dabei nicht auf die eigene Kunstproduktion. Seit 2021 ist sie Editor-at-Large von Don’t Delete Art, einem internationalen Projekt, das sich mit der Zensur von Kunst im Internet und den Rechten von Künstlern im digitalen Raum beschäftigt. Sie ist dort unter anderem an Kampagnen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen zu künstlerischer Freiheit und digitaler Zensur beteiligt.
Auch als Autorin beschäftigt sich Shapiro mit diesen Themen. Ihre Texte über Kunstzensur und digitale Rechte wurden unter anderem von The Art Newspaper, Hyperallergic und Freemuse veröffentlicht. Der Konflikt mit Meta ist damit keine völlig neue Auseinandersetzung für die Künstlerin, sondern reiht sich in eine langjährige Beschäftigung mit der Frage ein, wie weit Plattformen in die Sichtbarkeit und Verbreitung von Kunst eingreifen können.
Was unmittelbar vor der Sperre passierte
Der Ablauf ist für den Fall entscheidend.
Shapiro gründete 2017 das Kunstprojekt Exposure Therapy. Es beschäftigt sich mit der unterschiedlichen gesellschaftlichen und digitalen Behandlung weiblicher und männlicher Brustwarzen. Teil des Projekts sind Fotografien von Brustwarzen, die Shapiro zu Stickern verarbeitet und weltweit kostenlos verteilt. Diese sollen unter anderem im öffentlichen Raum angebracht werden und auf die unterschiedliche Behandlung von Körpern aufmerksam machen.
Den Instagram-Account @nipeople richtete Shapiro 2018 als Teil dieses Projekts ein. Nach Angaben von AGL diente er der künstlerischen Arbeit, dem Aktivismus und der öffentlichen Diskussion über geschlechtsspezifische Zensur.
Am 7. Dezember 2025 veröffentlichte Shapiro dort ein kurzes Video. Zu sehen war eine Metallstange, die mit Stickern aus dem Exposure Therapy-Projekt beklebt war. Einer der Sticker zeigte Brustwarzen, die nicht mit einem menschlichen Körper verbunden waren.
Noch am selben Tag suspendierte Meta den Account.
Warum wurde der Account gesperrt?
Genau das ist bislang nicht eindeutig geklärt.
Meta begründete die Suspendierung laut Shapiro und ihren rechtlichen Vertretern mit einem angeblichen Verstoß gegen die Instagram-Regeln zur „Account Integrity“, also zur Kontointegrität.
Bemerkenswert ist dabei: Meta nannte laut AGL nicht ausdrücklich Nacktheit, sexuelle Inhalte oder die auf den Stickern dargestellten Brustwarzen als Grund für die Sperre.
AGL zufolge enthielt die Mitteilung von Meta auch keine konkrete Erklärung dazu, welches Verhalten als Verstoß gegen die Regeln zur Kontointegrität gewertet worden sein soll. Die Organisation nennt als Beispiele für typische Verstöße in diesem Bereich unter anderem Spam, Identitätsmissbrauch, automatisierte Aktivitäten oder den Versuch, frühere Durchsetzungsmaßnahmen zu umgehen. Keine dieser Begründungen sei Shapiro mitgeteilt worden.
Damit lässt sich zwar ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem veröffentlichten Video und der anschließenden Sperre feststellen. Es ist jedoch nicht belegt, dass Meta den Account wegen der dargestellten Brustwarzen deaktiviert hat.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Ein Einspruch führte zur dauerhaften Löschung
Shapiro legte gegen die Suspendierung über das in Instagram integrierte Einspruchsverfahren Widerspruch ein.
Nach Angaben von AGL handelte es sich um den sogenannten One-Click-Einspruch innerhalb der App. Die Künstlerin habe dabei keine Möglichkeit erhalten, zusätzliche Gründe, Kontext oder Beweismaterial zu ihrer Situation einzureichen.
Am 8. Dezember 2025, nur einen Tag nach der Suspendierung und dem anschließenden Einspruch, wurde der Account dauerhaft deaktiviert.
Für Shapiro bedeutete das den Verlust des Zugangs zu dem seit 2018 bestehenden @nipeople-Account und damit zu einem digitalen Teil ihres Kunstprojekts.
Jetzt geht es um den Digital Services Act
Im Juni 2026 schaltete Shapiro gemeinsam mit Avant-Garde Lawyers die europäischen Beschwerdemechanismen ein.
AGL reichte im Namen der Künstlerin eine Beschwerde bei der spanischen CNMC ein. Die Organisation argumentiert, dass Meta beim Vorgehen gegen den Account mehrere Verpflichtungen des europäischen Digital Services Act verletzt haben könnte.
Konkret geht es unter anderem um drei Vorwürfe:
Meta habe keine ausreichend klare Begründung für die Entscheidung geliefert.
Shapiro sei kein wirksames internes Beschwerdeverfahren ermöglicht worden.
Die dauerhafte Deaktivierung sei nicht ausreichend sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vorgenommen worden.
Dabei handelt es sich um die Vorwürfe von Shapiro und AGL. Ein Verstoß von Meta gegen den DSA wurde bislang nicht festgestellt.
Der Fall läuft auf zwei Ebenen
Neben der Beschwerde bei der spanischen CNMC gibt es ein zweites Verfahren.
Die Organisation User Rights, eine europäische Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung bei Fragen der Content-Moderation, hat den Fall ebenfalls aufgenommen. Nach Angaben von The Art Newspaper bestätigte User Rights am 25. Juni 2026, Meta kontaktiert und Informationen angefordert zu haben. Eine Entscheidung steht noch aus.
In einer aktuellen Stellungnahme erklärte Shapiro außerdem, Meta habe sich geweigert, User Rights Informationen über ihren Account zur Verfügung zu stellen. Diese Weigerung sei nun ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Auseinandersetzung, so die Künstlerin.
Auch bei der CNMC steht eine Entscheidung noch aus. Nach Angaben von The Art Newspaper wartet das Verfahren dort noch auf eine erste Bewertung und einen formellen Zeitplan.
Meta hat sich zu dem konkreten Fall nicht geäußert
The Art Newspaper bat Meta um eine Stellungnahme zu Shapiros Fall. Das Unternehmen reagierte dem Bericht zufolge nicht auf die Anfrage.
Damit liegt derzeit keine öffentliche Erklärung von Meta vor, die konkret darlegt, welches Verhalten des Accounts zur Einstufung als Verstoß gegen „Account Integrity“ geführt hat.
Genau diese fehlende Konkretisierung ist für den Fall von Bedeutung.
Denn die Frage lautet nicht lediglich, ob Meta einen Instagram-Account deaktivieren darf. Meta sieht in seinen Regeln grundsätzlich die Möglichkeit vor, Accounts bei bestimmten Verstößen einzuschränken oder zu deaktivieren.
Die Auseinandersetzung dreht sich vielmehr darum, welche Begründung eine Plattform für eine solche Entscheidung liefern muss und welche Möglichkeiten der betroffene Nutzer anschließend haben muss, dagegen vorzugehen.
Was bedeutet „Account Integrity“?
Der Begriff „Account Integrity“ ist dabei besonders interessant.
Er beschreibt keinen konkreten Vorwurf wie „Nacktheit“ oder „sexuell expliziter Inhalt“. Vielmehr handelt es sich um einen Bereich der Plattformregeln, der sich mit der Integrität und Authentizität von Accounts beschäftigt.
Nach Darstellung von AGL wurden Shapiro allerdings keine konkreten Umstände genannt, die den Vorwurf eines solchen Verstoßes erklären würden. Gerade deshalb argumentieren ihre Anwälte, dass die Begründung für die dauerhafte Account-Deaktivierung nicht ausreichend klar gewesen sei.
Ob hinter der Entscheidung tatsächlich ein Problem mit der Kontointegrität, dem veröffentlichten Inhalt oder einem anderen, bislang nicht öffentlich genannten Faktor stand, lässt sich anhand der derzeit verfügbaren Informationen nicht feststellen.
Warum der Fall für Künstler interessant ist
Shapiros Fall geht über einen einzelnen Instagram-Account hinaus.
Ihr Projekt Exposure Therapy beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wie weibliche Körper auf digitalen Plattformen dargestellt und zensiert werden. Die Plattform, auf der sie dieses Thema öffentlich diskutierte, wurde nun selbst zum Gegenstand einer Auseinandersetzung über Moderation und digitale Sichtbarkeit.
Shapiro bezeichnet den Verlust des Accounts als mehr als den Verlust eines Social-Media-Profils. In der Mitteilung von AGL spricht sie von einem wichtigen Raum für Dialog, Community-Bildung und Aktivismus.
Für Künstlerinnen und Künstler kann ein solcher Account über Jahre zu einem wichtigen Bestandteil der beruflichen Öffentlichkeit werden. Dort können sich Dokumentationen von Arbeiten, Ausstellungen, Kontakte und eine gewachsene Community ansammeln.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein Instagram-Account rechtlich als „Kunstarchiv“ geschützt wäre. Eine solche rechtliche Bewertung ist im Fall Shapiro bislang gerade nicht erfolgt.
Der Digital Services Act verändert die Ausgangslage
Der europäische Digital Services Act schafft für Nutzer neue Möglichkeiten, gegen bestimmte Moderationsentscheidungen von Online-Plattformen vorzugehen.
Plattformen müssen Nutzer über bestimmte Moderationsentscheidungen informieren und die Gründe dafür nennen. Außerdem müssen sie interne Beschwerdemöglichkeiten bereitstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Nutzer darüber hinaus außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nutzen.
Für Shapiro ist genau dieser rechtliche Rahmen entscheidend.
Sie lebt in Spanien und kann damit auf die europäischen Mechanismen zurückgreifen, die es in dieser Form in den USA nicht gibt. In einer aktuellen Stellungnahme erklärte sie, dass ihr Fall zeige, wie wichtig solche unabhängigen Beschwerdemechanismen für Künstler sein können.
Kunst, Instagram und die Macht privater Plattformen
Der Fall Emma Shapiro macht damit ein grundsätzliches Problem der digitalen Kunstwelt sichtbar.
Künstler veröffentlichen heute Arbeiten auf Plattformen, die sie weder besitzen noch kontrollieren. Instagram kann dabei Ausstellungsdokumentation, Portfolio, Kommunikationskanal, Community und berufliches Netzwerk zugleich sein.
Doch all diese Funktionen hängen von den Regeln eines privaten Unternehmens ab.
Wenn ein Account deaktiviert wird, stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob ein einzelner Beitrag gegen Plattformregeln verstoßen hat. Es stellt sich auch die Frage, wie transparent die Entscheidung sein muss, welche Möglichkeiten ein Künstler hat, sie anzufechten und welche Verantwortung eine Plattform gegenüber Nutzern trägt, deren berufliche und künstlerische Öffentlichkeit von ihr abhängig geworden ist.
Genau hier könnte der Fall Shapiro interessant werden.
Denn erstmals steht dabei nicht nur die Entfernung eines einzelnen Kunstwerks im Mittelpunkt, sondern die dauerhafte Deaktivierung eines gesamten Künstler-Accounts.
Ob Meta dabei gegen europäisches Recht verstoßen hat, ist noch offen.
Die Verfahren bei User Rights und der spanischen CNMC laufen. Eine abschließende Entscheidung gibt es bislang nicht.
Fest steht lediglich: Emma Shapiro hat ihren Instagram-Account verloren, Meta begründete die Maßnahme mit „Account Integrity“, und bis heute ist öffentlich nicht geklärt, welcher konkrete Verstoß damit gemeint war.
Für die Kunstwelt könnte genau diese offene Frage noch wichtiger werden als die ursprüngliche Sperre.
Weitere Informationen
Titelbild/Quelle: https://avantgardelawyers.org/news/new-case-agl-files-complaint-under-eu-digital-services-act-over-metas-removal-of-artists-instagram-account/
Mehr über die Künstlerin: https://emma-shapiro.com/
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