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	<title>kunstfreiheit Archive - Arttrado.de</title>
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		<title>Russische Rückkehr zur Biennale Venedig 2026: Kunstfreiheit oder politische Normalisierung?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/russische-rueckkehr-zur-biennale-venedig-2026-kunstfreiheit-oder-politische-normalisierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 13:07:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstmarkt und Trends]]></category>
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		<category><![CDATA[Koyo Kouoh]]></category>
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		<category><![CDATA[Kunstmesse]]></category>
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					<description><![CDATA[Russische Rückkehr zur Biennale Venedig 2026: Kunstfreiheit oder politische Normalisierung? Die Rückkehr Russlands zur Biennale in Venedig 2026 hat eine <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/russische-rueckkehr-zur-biennale-venedig-2026-kunstfreiheit-oder-politische-normalisierung/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4>Russische Rückkehr zur Biennale Venedig 2026: Kunstfreiheit oder politische Normalisierung?</h4>
<p>Die Rückkehr Russlands zur Biennale in Venedig 2026 hat eine der kontroversesten kulturpolitischen Debatten der letzten Jahre ausgelöst. Während die Biennale-Leitung von künstlerischer Offenheit spricht, sehen Kritiker darin eine problematische Verschiebung zwischen Kunstfreiheit und politischer Normalisierung. Der russische Pavillon ist damit längst kein reiner Ausstellungsraum mehr, sondern ein Symbol für eine größere Frage: Welche Rolle spielt Kunst in Zeiten geopolitischer Konflikte?</p>



<h4 class="wp-block-heading">Russland kehrt nach Venedig zurück</h4>



<p>Nach dem faktischen Rückzug russischer Beiträge seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 ist Russland 2026 wieder offiziell auf der Biennale vertreten. Präsentiert wird ein umfangreiches Gemeinschaftsprojekt unter dem Titel „Der Baum ist im Himmel verwurzelt“, an dem zahlreiche Künstler beteiligt sein sollen.</p>



<p>Auffällig ist jedoch die Form der Präsentation: Der Pavillon bleibt für das Publikum nur eingeschränkt zugänglich. Statt klassischer Ausstellungsräume dominieren Projektionen, Klanginstallationen und musikalische Beiträge im Außenbereich. Der Eindruck entsteht bewusst zwischen Präsenz und Abschottung.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Eine Rückkehr mit politischer Sprengkraft</h4>



<p>Die Entscheidung zur Wiederzulassung Russlands ist hoch umstritten. Für Kritiker stellt sich weniger die Frage nach einzelnen Künstlern, sondern nach der symbolischen Wirkung nationaler Repräsentation.</p>



<p>Denn nationale Pavillons sind auf der Biennale nie nur künstlerische Räume, sondern auch kulturelle Stellvertreter staatlicher Identität. Genau deshalb wird die russische Teilnahme als mögliche Normalisierung eines weiterhin laufenden Krieges gelesen.</p>



<p>Proteste von Künstlergruppen wie Pussy Riot und Femen begleiteten die Eröffnungstage und machten deutlich, dass die Rückkehr keineswegs als unpolitischer Akt verstanden wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Biennale-Präsident im Zentrum der Debatte</h4>



<p>Im Mittelpunkt der Kontroverse steht auch der Präsident der Biennale, Pietrangelo Buttafuoco. Der italienische Journalist und Autor ist politisch im rechtskonservativen Spektrum verortet und wurde 2024 von der Regierung Giorgia Meloni eingesetzt.</p>



<p>Er verteidigt die Entscheidung mit einem klaren Argument: Kunst dürfe keine politischen Grenzen ziehen und keine „Tribunale“ ersetzen. Die Biennale sei ein Raum des Dialogs, nicht der Sanktion.</p>



<p>Kritiker hingegen sehen genau darin ein Problem. Denn kulturelle Großinstitutionen erzeugen immer auch symbolische Legitimität — unabhängig davon, ob sie es beabsichtigen oder nicht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Rücktritt der Jury</h4>



<p>Die Spannungen eskalierten, als die internationale Jury der Biennale geschlossen zurücktrat. Ein außergewöhnlicher Schritt, der die institutionelle Krise sichtbar machte.</p>



<p>Die Biennale 2026 ist damit nicht nur eine Ausstellung, sondern auch ein Schauplatz innerer Konflikte zwischen Leitung, Jury, Künstlern und politischem Umfeld.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Teilnahme als künstlerisches Dilemma</h4>



<p>Die Debatte um Russland verweist zugleich auf eine grundsätzliche Frage, die über diesen Einzelfall hinausgeht: Was bedeutet es eigentlich, heute an einer Biennale teilzunehmen?</p>



<p>Für viele Künstler ist die Situation ambivalent und nicht eindeutig ideologisch auflösbar:</p>



<p>Einerseits steht die Teilnahme für Sichtbarkeit, Austausch und internationale Anerkennung.</p>



<p>Andererseits ist jede Beteiligung auch eine Einbindung in eine Institution, die politisch gelesen wird.</p>





<p>Wichtig ist dabei: Teilnahme bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu politischen Positionen der Gastgeber oder der Leitung. Ebenso wenig ist ein Boykott per se moralisch überlegen.</p>



<p>Die entscheidende Frage liegt oft woanders: Reflektiert ein Künstler die politischen Bedingungen seiner Teilnahme – oder tut er so, als existierten sie nicht?</p>



<p>Zwischen kritischer Auseinandersetzung und stiller Anpassung liegt ein breites Feld, das sich nicht eindeutig moralisch auflösen lässt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann Kunst neutral sein?</h4>



<p>Die zentrale Spannung der Biennale 2026 liegt genau hier: zwischen dem Anspruch künstlerischer Offenheit und der Realität politischer Symbolik.</p>



<p>Befürworter der russischen Teilnahme warnen vor kultureller Abschottung und der Instrumentalisierung von Kunst als politisches Ausschlussinstrument. Gegner betonen hingegen, dass gerade große Kunstinstitutionen nie neutral sind, sondern immer Machtverhältnisse sichtbar machen oder stabilisieren.</p>



<p>Die Biennale bewegt sich damit in einem Spannungsfeld, das sich nicht auflösen lässt, sondern nur sichtbar gemacht werden kann.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ein Wendepunkt für die Kunstwelt</h4>



<p>Die Biennale Venedig 2026 zeigt deutlicher als viele Ausgaben zuvor, dass internationale Kunstplattformen längst politische Räume geworden sind — auch wenn sie sich selbst gern als neutral verstehen.</p>



<p>Die eigentliche Debatte verschiebt sich deshalb: Nicht nur wer ausstellt, ist entscheidend, sondern wie die Kunstwelt mit Verantwortung, Kontext und Wirkung umgeht.</p>



<p>Die Rückkehr Russlands macht die Biennale damit zu einem Testfall: für Kunstfreiheit, für institutionelle Glaubwürdigkeit — und für die Frage, wie politisch Kunst in einer globalisierten Welt eigentlich sein darf oder muss.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ein Blick im Sinne von Koyo Kouoh</h4>



<p>Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen stellt sich zwangsläufig die Frage, wie die ursprünglich verantwortliche  <a href="https://arttrado.de/news/biennale-di-venezia-2026-kuratieren-nach-dem-tod-koyo-kouoh/" target="_blank" rel="noopener">Kuratorin Koyo Kouoh</a> die Situation eingeordnet hätte. Auch wenn sie die Ereignisse nicht mehr selbst begleiten konnte, lässt sich ihr kuratorisches Denken als Referenzrahmen heranziehen.</p>



<p>Kouoh verstand die Biennale nicht als neutralen Ausstellungsraum, sondern als Ort struktureller Auseinandersetzung – mit Macht, Repräsentation und globalen Ungleichgewichten. Ihre kuratorische Haltung war dabei weniger auf Konsens als auf Reibung ausgelegt.</p>



<p>Vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Dynamik der Biennale 2026 besonders ambivalent: Die Rückkehr Russlands, die institutionellen Spannungen und die politische Aufladung der nationalen Pavillons verschieben den Fokus weg von kuratorischer Kritik hin zu geopolitischer Normalisierung.</p>



<p>Gerade hier entsteht ein Spannungsfeld, das sich mit Kouohs Ansatz gut kontrastieren lässt:</p>



<blockquote>
<p>Ihre Biennale war als Raum für kritische Reibung gedacht – nicht als Bühne für die stille Wiederherstellung politischer Normalität.</p>
</blockquote>



<p>Diese Verschiebung macht deutlich, wie sehr sich die Biennale 2026 zwischen künstlerischem Anspruch und institutioneller Realität neu positionieren muss – und wie fragil der Anspruch auf Neutralität in einem zunehmend politisierten Kunstsystem geworden ist.</p>
<p><blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="bSla54G1uk"><a href="https://arttrado.de/news/krieg-und-kunst-kunst-zwischen-verantwortung-und-realitaet/">Krieg und Kunst – Kunst zwischen Verantwortung und Realität</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Krieg und Kunst – Kunst zwischen Verantwortung und Realität&#8220; &#8211; Arttrado.de" src="https://arttrado.de/news/krieg-und-kunst-kunst-zwischen-verantwortung-und-realitaet/embed/#?secret=h3ETA7RmY4#?secret=bSla54G1uk" data-secret="bSla54G1uk" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<h4>Weitere Informationen</h4>



<p>Titelbild: Mit farbigen Rauchbomben protestierte das russische Künstlerkollektiv Pussy Riot vor dem russischen Pavillon in Venedig. © Luca Bruno/AP/dpa</p>



<p>Von uns ausgewählte Veranstaltungen finden Sie unter <a href="https://arttrado.de/news/category/kunstveranstaltungen-klare-empfehlung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&gt;&gt;&gt;Events&lt;&lt;&lt;</a></p>



<p>Unsere Interviews finden Sie hier: <a href="https://arttrado.de/news/category/kuenstlerportraets/kunstinterviews/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Künstlerporträts &amp; Interviews</a></p>



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			</item>
		<item>
		<title>8½ Jahre Haft in Russland: Jacques Tilly verurteilt – Angriff auf Kunstfreiheit?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/8%c2%bd-jahre-haft-in-russland-jacques-tilly-verurteilt-angriff-auf-kunstfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 19:06:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kurioses aus der Kunstwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Nathanael Liminski]]></category>
		<category><![CDATA[Mona Neubaur]]></category>
		<category><![CDATA[Hendrik Wüst]]></category>
		<category><![CDATA[Jacques Tilly]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>
		<category><![CDATA[kunst und politik]]></category>
		<category><![CDATA[kunst und recht]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Russland]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Graf Lambsdorff]]></category>
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					<description><![CDATA[8½ Jahre Haft in Russland: Jacques Tilly verurteilt Jacques Tilly, geboren 1963 in Düsseldorf, gehört zu den einflussreichsten politischen Satirikern <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/8%c2%bd-jahre-haft-in-russland-jacques-tilly-verurteilt-angriff-auf-kunstfreiheit/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>8½ Jahre Haft in Russland: Jacques Tilly verurteilt</h4>
<p>Jacques Tilly, geboren 1963 in Düsseldorf, gehört zu den einflussreichsten politischen Satirikern Deutschlands. Mit seinen überdimensionalen Papier-maché-Figuren kommentiert er seit Jahrzehnten gesellschaftliche und politische Themen – von innenpolitischen Kontroversen bis zu internationalen Machtstrukturen.</p>
<p>Seine Karnevalswagen, die regelmäßig auf den Umzügen in Düsseldorf, Mainz oder Köln zu sehen sind, sind oft provokativ und polarisierend. Tilly kombiniert Humor mit scharfer Kritik und erreicht so ein Millionenpublikum, das sich in seinen Arbeiten wiedererkennt oder kontrovers diskutiert.</p>
<p>Zu seinen bekanntesten Projekten zählen Mottowagen zu aktuellen politischen Krisen, zu Wahlen oder globalen Konflikten. Mit seinem unverwechselbaren Stil hat Tilly die politische Karikatur im öffentlichen Raum neu definiert. Das jüngste Urteil in Russland unterstreicht einmal mehr die Bedeutung seiner Kunst – und die Risiken, die Satire in autoritären Kontexten birgt.</p>
<h4>Urteil wegen Satire über Putin und Kirche</h4>
<p>Die russische Justiz befand Tilly für schuldig, angeblich religiöse Gefühle verletzt und Falschnachrichten über das russische Militär verbreitet zu haben. Auslöser des Verfahrens waren satirische Karnevalsmotive, die Tilly in seinen berühmten Rosenmontags‑Mottowagen zeigte, darunter provokative Darstellungen des russischen Präsidenten Vladimir Putin zusammen mit dem Patriarchen der russisch‑orthodoxen Kirche – eine Darstellung, die in Russland als besonders beleidigend bewertet wurde.</p>
<p>Zusätzlich zur Haftstrafe sieht das Urteil eine Geldbuße und ein Arbeitsverbot in Russland vor – Maßnahmen, die rechtlich außerhalb russischer Grenzen jedoch keine Durchsetzung finden dürften.</p>
<h4>Tilly reagiert gelassen – Kritik an Russland</h4>
<p>Der Düsseldorfer Künstler, der seit den 1980er‑Jahren mit seinen papier‑maché‑Sculpturen die politischen Umzüge im Rheinland prägt, bezeichnete das Urteil als „lächerlich“ und „paranoiden Quatsch“. Er betonte, dass es in Russland wenig Verständnis für Satire und kritische Kunst gebe und sieht in dem Urteil vielmehr einen Beweis dafür, wie wirkungsvoll seine Arbeit ist.</p>
<p>Tilly, der in Deutschland lebt, muss nicht ausreisen und ist vor einer Auslieferung durch das deutsche Grundgesetz geschützt. Dennoch kritisiert er die Verhandlung als „Farce“ und als gezielten Angriff auf Meinungs‑ und Kunstfreiheit.</p>
<h4>Deutsche Politik und Szene zeigen Solidarität</h4>
<p>In Deutschland stößt das Urteil auf deutliche Kritik aus Politik und Kultur: Vertreter aus Bund und dem Bundesland Nordrhein‑Westfalen sehen den Vorgang als politisch motivierten Einschüchterungsversuch eines autoritären Systems. Sie betonen die Bedeutung von Satire als unverzichtbaren Teil demokratischer Debatten und künstlerischer Freiheit.</p>
<p>Auch die Fastnachtsszene zeigt Tilly breite Unterstützung: Verbände und Karnevalsgesellschaften kündigten an, sich nicht einschüchtern zu lassen und weiter politische Karikatur in ihren Wagen zu zeigen – gerade weil Satire „Schmerz ausübt und Wirkung zeigt“.</p>
<p>Unter den Stimmen:</p>
<p>Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein‑Westfalen, bezeichnete das Urteil als „Angriff auf die Kunstfreiheit“ und unterstrich die Notwendigkeit, Künstler:innen in ihrer Arbeit zu unterstützen.</p>
<p>Mona Neubaur (Grüne), stellvertretende Ministerpräsidentin von NRW, kritisierte das Verfahren scharf und sprach von einem repressiven Vorgehen gegen freie Meinungsäußerung.</p>
<p>Nathanael Liminski (CDU), NRW-Europaminister, nannte das Urteil politisch motiviert und hob die zentrale Rolle von Satire in einer demokratischen Gesellschaft hervor.</p>
<p>Alexander Graf Lambsdorff, deutscher Botschafter in Moskau, zeigte sich „empört“ über das Urteil und bezeichnete das Verfahren als Kriminalisierung von Kunst und Satire.</p>
<h4>Tillys Kunst im Kontext der politischen Satire</h4>
<p>Jacques Tilly ist einer der profiliertesten politischen Satiriker Deutschlands. Seine überdimensionalen Figuren in Papier‑maché‑Technik kommentieren seit Jahrzehnten gesellschaftliche und politische Themen – von innenpolitischer Kritik bis zu globalen Machtstrukturen. Viele seiner Arbeiten lösen regelmäßig kontroverse Diskussionen aus, unabhängig davon, wie provokativ sie politisch sein mögen.</p>
<p>Mit dem Russland‑Urteil rückt erneut die Frage in den Fokus, wie weit Kunst gehen darf, wenn sie politische Autoritäten kritisch beleuchtet – und wie unterschiedlich Regierungen auf künstlerische Kritik reagieren.</p>
<p>Fazit: Ein in Moskau gefälltes Urteil mit internationalem Echo – aber ohne direkte rechtliche Konsequenzen für Tilly außerhalb Russlands. Die Debatte um Kunstfreiheit, politische Satire und Meinungsfreiheit bleibt damit hochaktuell.</p>
<h4>Kunstfreiheit unter Druck – warum Satire unverzichtbar ist</h4>
<p>Das Russland-Urteil gegen Jacques Tilly verdeutlicht einmal mehr, wie verletzlich Kunstfreiheit in autoritären Kontexten ist. Satire, politische Karikatur und provokative Kunst leben davon, gesellschaftliche Missstände sichtbar zu machen, Macht zu hinterfragen und Debatten anzustoßen.</p>
<p>Jacques Tillys Arbeiten zeigen exemplarisch, dass künstlerische Freiheit nicht nur ein ästhetisches Recht ist, sondern ein demokratisches Grundprinzip. Sie fordert Meinungsvielfalt, kritisches Denken und die Auseinandersetzung mit politischer Realität. Einschränkungen dieser Freiheit – sei es durch staatliche Repression oder juristische Verfolgung – treffen nicht nur den einzelnen Künstler, sondern die Gesellschaft insgesamt.</p>
<p>Die internationale Solidarität mit Tilly, die Reaktionen aus Politik und Karnevalsszene sowie die mediale Aufmerksamkeit unterstreichen, dass Kunst nicht neutral ist: Sie wirkt, provoziert, hinterfragt – und sie braucht Schutz, gerade dort, wo sie unbequem wird.</p>
<h4>Weitere Informationen</h4>
<p>Titelbild Quelle Instagram: <a href="https://www.instagram.com/p/DIJaZpLNjx-/" target="_blank" rel="noopener">https://www.instagram.com/p/DIJaZpLNjx-/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Tag der Kunstfreiheit &#8222;Freedom of Art Day&#8220; am 10. Juni 2023 in Wiesbaden</title>
		<link>https://arttrado.de/news/tag-der-kunstfreiheit-freedom-of-art-day-am-10-juni-2023-in-wiesbaden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jun 2023 14:57:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstmarkt und Trends]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgeschnappt aus der Kunstszene]]></category>
		<category><![CDATA[Ist das Kunst? Diskussionen]]></category>
		<category><![CDATA[Georg Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gustave Courbet]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Irene Langemann]]></category>
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					<description><![CDATA[Am Samstag, den 10. Juni 2023 wird in Wiesbaden zum ersten Mal der Internationale Tag der Kunstfreiheit, der „Freedom of <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/tag-der-kunstfreiheit-freedom-of-art-day-am-10-juni-2023-in-wiesbaden/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, den 10. Juni 2023 wird in Wiesbaden zum ersten Mal der Internationale Tag der Kunstfreiheit, der „Freedom of Art Day“ gefeiert. Ins Leben gerufen wurde dieser Tag im vergangenen Jahr von Georg Schmitt. Einem Autor und Künstler, der in Wiesbaden lebt und arbeitet. Angesichts der weltweit zunehmend bedrohlichen Situation, der sich viele Künstlerinnen und Künstler ausgesetzt sehen, möchte der „Freedom of Art Day“ das öffentliche Interesse auf die oftmals existentiell bedrohte Lage von künstlerisch aktiven Menschen in repressiven Staaten lenken.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p style="color: #c9c8cd; font-family: Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 17px; margin-bottom: 0; margin-top: 8px; overflow: hidden; padding: 8px 0 7px; text-align: center; text-overflow: ellipsis; white-space: nowrap;"><a style="color: #c9c8cd; font-family: Arial,sans-serif; font-size: 14px; font-style: normal; font-weight: normal; line-height: 17px; text-decoration: none;" href="https://www.instagram.com/p/Cs8icLgseRC/?utm_source=ig_embed&amp;utm_campaign=loading" target="_blank" rel="noopener">Ein Beitrag geteilt von Kunstlabor für angewandte Kreativität (@laborwestend)</a></p>
</div>
</blockquote>
<p><script async src="//www.instagram.com/embed.js"></script></p>
<p>Im Kunstraum „Labor Westend“ in Wiesbaden, wo der „Freedom of Art Day“ begangen wird, werden anhand ausgewählter Länder und Biographien Schicksale anschaulich und Fakten zugänglich gemacht. Eine kleine Ausstellung von Kunstwerken bedrohter KünstlerInnen ergänzt die Dokumentation. Ebenfalls die Aufführung mehrerer Dokumentarfilme zum Thema wie etwa Irene Langemanns „Pawlenski – Der Mensch und die Macht“ oder „Courage“ des belarussischen Filmemachers Aliaksei Paluyan.</p>
<p>Georg Schmitt, der Initiator der Veranstaltung, steht seit vielen Monaten in Kontakt mit betroffenen Künstlern und Filmemachern. Wie etwa mit Nima Sarvestani, einem iranischen Filmemacher und Aktivisten, der in Stockholm lebt. Mit belarussischen Künstlern und Aktivisten, die in Polen im Exil leben bzw. eine längere Haftstrafe in Belarus verbüßen oder auch mit dem aus Moskau stammenden Journalisten und Künstler Anton Derbenev. Mit einigen von ihnen hat Schmitt vorab ausführliche Interviews zur Thematik geführt und sie auf der Homepage<a href="http://www.foad.info" target="_blank" rel="noopener"> www.foad.info</a> veröffentlicht.</p>
<h4>Freedom of Art Day &#8211; Unterstützung von Stadt und Land&#8230;</h4>
<p>Durch die freundliche Unterstützung des „Freedom of Art Day“ seitens des Kulturamtes der Stadt Wiesbaden sowie des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst war es möglich, betroffene Künstler aus dem In- und Ausland am 10. Juni nach Wiesbaden einzuladen.</p>
<p>Geplant ist eine Diskussion mit den eingeladenen Gästen zum Stand der Dinge in Sachen &#8222;Bedrohte Freiheit der Kunst&#8220;. (Unter anderem auch mit Adele Cheraghi, der Sprecherin der Iranian Independent Filmmakers Association). Anlässlich des Zusammenkommens soll eine „Wiesbadener Deklaration“ zur Bedrohung der Kunstfreiheit veröffentlicht werden.</p>
<h4>Analog zum Tag der Pressefreiheit</h4>
<p>Analog zum Tag der Pressefreiheit, der vor nunmehr knapp dreißig Jahren ins Leben gerufen wurde, möchte der Internationale Tag der Kunstfreiheit betroffene und aktive Menschen vernetzen. Ihre Arbeit publik und auf das Schicksal verfolgter KünstlerInnen aufmerksam machen.</p>
<h4>Geburtstag von Gustave Courbet</h4>
<p>Der 10. Juni wurde gewählt, weil an diesem Tag der französische Maler Gustave Courbet zur Welt kam. Dessen Werk „L&#8217;Origine du monde“ aus dem Jahr 1866 eine der ersten Kunst-Kontroversen der Neuzeit entfachte.</p>
<h4>Weitere Informationen</h4>
<p>Location: Kunstlabor für angewandte Kreativität: Gneisenausstraße 2, Wiesbaden.</p>
<p>Sie planen einen Besuch in Wiesbaden? – <a href="https://www.booking.com/searchresults.de.html?city=-1822614&amp;aid=2155507&amp;no_rooms=1&amp;group_adults=2" target="_blank" rel="noopener">Hotels finden Sie bei unseren Partner Booking.com </a></p>
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		<title>Kunst in Katar: Lebenslänglich für den Dichter Mohammed al-Ajami</title>
		<link>https://arttrado.de/news/kunst-in-katar-lebenslaenglich-fuer-den-dichter-mohammed-al-ajami/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Nov 2022 13:29:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kurioses aus der Kunstwelt]]></category>
		<category><![CDATA[kunst und recht]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Mohammed al-Ajami]]></category>
		<category><![CDATA[Pen]]></category>
		<category><![CDATA[Jasmin Gedicht]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst in Katar]]></category>
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					<description><![CDATA[Kunst in Katar: Lebenslänglich für den Dichter Mohammed al-Ajami Unverändert hängen Presse- und Meinungsfreiheit von der Gnade des Emir ab <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/kunst-in-katar-lebenslaenglich-fuer-den-dichter-mohammed-al-ajami/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Kunst in Katar: Lebenslänglich für den Dichter Mohammed al-Ajami</h3>
<p>Unverändert hängen Presse- und Meinungsfreiheit von der Gnade des Emir ab . Laut MENA Rights Group sind bereits im Mai 2022 die Anwälte Hazza bin Ali Abu Shurayda al-Marri und Rashed bin Ali Abu Shurayda al-Marri zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nur weil sie ihre Meinung frei äußerten: Hazza bin Ali Abu Shurayda al-Marri hatte auf Twitter gegen das neue Wahlgesetz des Emir vom November 2021 protestiert, weil es den Al-Marra-Stamm in Katar von der Wahl ausschloss und Bürgern das Wahlrecht verweigerte.</p>
<p>In einem Video hatte er die Freilassung von Kritikern des Gesetzes zum beratenden Schura-Rat gefordert. Im August 2021 war er deshalb in seinem Haus verhaftet worden. Als Rashed bin Ali Abu Shurayda al-Marri als Anwalt Zugang zu seinem Bruder forderte, wurde auch er in Gewahrsam genommen. Ihr Prozess begann im Januar 2022 hinter verschlossenen Türen, ohne die freie Wahl eines Anwalts. Die Anklage: Gefährdung der öffentlichen Ordnung und die Sicherheit des Staates. Das Urteil im Mai 2022 lautete für beide „lebenslänglich“.</p>
<p>2018 hat Katar das Internationale Abkommen zu Bürgerrechten und politischen Rechten unterzeichnet, das die Menschenrechte garantiert, auch die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und das Recht, einen Anwalt frei zu wählen. Nichts davon war im Fall Mohammed al-Ajami gegeben. Auch seine Verurteilung in diesem Jahr in Abwesenheit verstößt gegen die International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR).</p>
<h4>Lebenslänglich für den Dichter Mohammed al-Ajami</h4>
<p>„Lebenslänglich“ erhielt auch – in Abwesenheit – der Dichter Mohammed al-Ajami alias Mohammed Ibn Al-Dheeb, denn er habe die Anwälte in ihrer Kritik mit Videos über Social Media unterstützt. Einer der renommiertesten Dichter des Golfstaats und Ehrenmitglied des deutschen PEN wurde damit als erster Poet in Katar gleich zweimal zu „lebenslänglich“ verurteilt.</p>
<p>Mohammed al-Ajami war bereits November 2011 wegen zweier Gedichte festgenommen worden. „Wir sind alle Tunesien“, hatte er im sogenannten Jasmin-Gedicht geschrieben, das Studenten im Internet verbreiteten. Aufruf zum Sturz des herrschenden Systems, lautete die Anklage 2012. Sein Pflichtverteidiger durfte sich nur schriftlich äußern. Beobachter waren beim Prozess nicht zugelassen. Das Urteil „lebenslänglich“ wurde, nach dem Besuch einer PEN-Delegation in Katar 2013, auf fünfzehn Jahre reduziert. 2016, nach vier Jahren zumeist in Isolationshaft, wurde Mohammed al-Ajami begnadigt. Im Gefängnis hatte er gedichtet:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;">Wer bin ich? Frag nicht die Tage nach mir &#8211;<br />
Ich bin nichts als ein Gefangener<br />
in einer Isolationszelle<br />
Hier in meinem Land Unterdrückung<br />
ist das, was uns unsere Rechte nimmt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Katar hat sich – abseits aller Image-Kampagnen in Kunst und Sport – abgeschottet und verfolgt eine rigide Informationspolitik. Nachrichten über die Situation von Autor*innen heute dringen kaum an die Öffentlichkeit. Vieles ist Spekulation. Auch über Mohammed al-Ajami kursieren verschiedenste Mutmaßungen, vermutlich befindet er sich außer Landes.</p>
<h4>PEN-Zentrum über Katar</h4>
<p>„Katar ist eine absolute Monarchie“, sagte Cornelia Zetzsche, Vizepräsidentin und Writers in Prison Beauftragte des deutschen PEN-Zentrums, „die WM in Katar verändert unseren Blick auf den Sport. Sie schärft unseren Blick auf die Situation der Menschenrechte im Golfstaat. Der Fall Mohammed al-Ajami ist symptomatisch für das Verständnis des Herrscherhauses von Grund- und Menschenrechten. Das sollten europäische Clubs und deutsche Unternehmen, die mit Katar Geschäfte machen, dringend überdenken.“</p>
<h4>PEN-Zentrum</h4>
<p>Das PEN-Zentrum Deutschland ist eine von derzeit weltweit 150 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International zusammengeschlossen sind. PEN steht für Poets, Essayists, Novelists. Die ursprünglich 1921 in England gegründete Vereinigung hat sich als Anwalt des freien Wortes etabliert und gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter Schriftsteller.</p>
<p>Mitglied des PEN kann nur werden, wer von einem der Zentren in den verschiedenen Ländern aufgrund besonderer schriftstellerischer Leistungen hinzugewählt wird und sich durch seine Unterschrift unter die Charta zu den Prinzipien des Clubs bekennt.</p>
<p>Besonders intensiv widmet sich der deutsche PEN dem international einmaligen Programm „Writers-in-Exile“ als Fortsetzung seiner „Writers-in-Prison“-Aktivitäten – nicht zuletzt resultierend aus seiner eigenen geschichtlichen Verantwortung.</p>
<h4>Weitere Informationen</h4>
<p>Mehr über das PEN-Zentrum: <a href="https://www.pen-deutschland.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.pen-deutschland.de/</a></p>
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		<item>
		<title>Restriktive Kulturpolitik &#8211; Nicht nur in Israel ist die Freiheit der Kunst bedroht</title>
		<link>https://arttrado.de/news/restriktive-kulturpolitik-nicht-nur-in-israel-ist-die-freiheit-der-kunst-bedroht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Nov 2018 17:05:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgeschnappt aus der Kunstszene]]></category>
		<category><![CDATA[Art]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[kunst und recht]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Petra Kohse]]></category>
		<category><![CDATA[Israel]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Artikel von Petra Kohse, zuerst erschienen auf https://www.berliner-zeitung.de.  Von uns als wichtig und gut empfunden, deshalb halten wir Ihn hier <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/restriktive-kulturpolitik-nicht-nur-in-israel-ist-die-freiheit-der-kunst-bedroht/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Artikel von Petra Kohse, zuerst erschienen auf <strong><a href="https://www.berliner-zeitung.de" target="_blank" rel="noopener">https://www.berliner-zeitung.de. </a></strong></p>
<p>Von uns als wichtig und gut empfunden, deshalb halten wir Ihn hier noch einmal fest. Weitere Informationen über die Autorin finden Sie im Anhang.</p>
<h3>Restriktive Kulturpolitik &#8211; Nicht nur in Israel ist die Freiheit der Kunst bedroht</h3>
<p class="selectionShareable">Niemand habe die Absicht, Kunst zu verbieten, versichert die israelische Kulturministerin Miri Regev stets, wenn das von ihr geplante „Kulturtreuegesetz“ als zensorisch kritisiert wird. Bestimmte Kunst solle nur nicht mehr gefördert werden. Wenn sie zu Gewalt aufrufe etwa. Oder den Tag der Staatsgründung Israels nicht als Feier-, sondern Trauertag bezeichne. Oder bezweifle, dass es sich bei Israel um eine Demokratie handle &#8230;</p>
<p class="selectionShareable">In Russland wiederum gibt es längst nicht nur kein Geld, wenn man (wie die israelische Künstlerin<a href="https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/extremsatire-israelische-kuenstlerin-knoepft-sich-donald-trump-bei-youtube-vor-27791236" target="_self"> Natali Cohen Vaxberg</a>) auf eine Flagge kackt, sondern sogar Bußgeldverfahren, wenn man auf einer Bühne das Wort „Kacke“ bloß ausspricht. (Was zwar eine jahrhundertelange Tradition des Realismus beendet, aber in der Politik zählt ohnehin zunehmend das Absurde.) Auch Ungarn lässt sich nicht lumpen, und in Brasilien geht es der Kultur gleich ganz an den Kragen.</p>
<p>Will sagen: Es gibt durchaus ein Momentum für restriktive Kulturpolitik. Dennoch wurde Regevs „cultural loyalty bill“ jetzt nicht wie erwartet dem israelischen Parlament vorgelegt, sondern die Regierung Netanjahu hat die Verabschiedung auf unbestimmte Zeit verschoben. Was allerdings nicht dem Protest der israelischen Künstler geschuldet sein dürfte, sondern eher der Tatsache, dass der Regierung gerade die Mehrheit fehlt.<br />
Miri Regev selbst ist, wie die Jerusalem Post berichtet, zuversichtlich, dass die Sache noch wird und verweist auf die „70 Prozent der Bevölkerung“, die hinter ihr stünden.<br />
Allerdings sind Kunst und Kultur anders als Demokratie natürlich keine Frage der Mehrheit. Sie sind auch viel weniger vom Staat abhängig als er von ihnen. Kunst und Kultur brauchen nicht mehr als Geld und Ruhe. Der Staat aber kann nur aus ihrer Freiheit die Kraft der Bilder beziehen, die im internationalen Austausch der Völker die einzige Währung ist, die zählt. Und Freiheit gibt es nur ganz oder gar nicht.</p>
<p><strong>Weitere Informationen</strong></p>
<p>Titelbild:  Ein israelischer Künstler protestiert am 25.11. vor der Knesset gegen das geplante &#8222;cultural loyalty bill&#8220; (Kulturtreuegesetz). Auf dem Plakat steht &#8222;&#8220;Seid loyal und haltet den Mund&#8220;.Foto:AFP</p>
<p><strong>Petra Kohse</strong></p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5213" src="https://arttrado.de/wp-content/uploads/2018/11/kohse-c-edinger.jpg" alt="" width="120" height="89" /></p>
<p>Petra Kohse ist Redakteurin im Feuilleton der Berliner Zeitung. Die promovierte Theaterwissenschaftlerin ist Mitgründerin von nachtkritik.de, Buchautorin und war von 2010 bis 2017 in der Berliner Akademie der Künste zuständig für den Bereich Darstellende Kunst.</p>
<p>Von uns ausgewählte Kunstveranstaltungen finden Sie unter <strong><a href="https://arttrado.de/events/" target="_blank" rel="noopener">&gt;&gt;&gt;Events&lt;&lt;&lt;</a></strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/peter-zizka-verurteilt-fuer-die-kunstfreiheit-ein-schlag-ins-gesicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2018 22:38:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ist das Kunst? Diskussionen]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz und Knapp]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Art]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Zizka]]></category>
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					<description><![CDATA[Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht? Ob es sich bei dem Werk &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; um <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/peter-zizka-verurteilt-fuer-die-kunstfreiheit-ein-schlag-ins-gesicht/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht?</h3>
<p>Ob es sich bei dem Werk &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; um ein Kunstwerk oder um eine verbotene Waffe handelt, musste das Amtsgericht am vergangenen Donnerstag klären. Das aus einem Schlagring und einer Ausstechform für Kekse zusammengebastelte Werk falle unter das Waffengesetz und sei konfisziert. Gegen Zizka wurde ein Strafbefehl von 3.000 Euro ausgestellt, gegen den er vor Gericht zog. Er berief sich dabei auf die Kunstfreiheit.<br />
Titelbild: <span class="figcaption">Das Corpus Delicti und sein Erschaffer: &#8222;Schlagende Verbindung&#8220;, ein Werk von Peter Zizka. </span><span class="figcaption__copyright">Bild © Bildrechte beim Künstler.</span></p>
<p><strong>Das Urteil</strong></p>
<p>Für einen wirklichen Einsatz bei einem Kampf sei die &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; ungeeignet. Der Amtsrichter hielt dem entgegen, dass er &#8222;das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben&#8220; wolle. <span style="font-size: 0.9rem;">Der Richter spricht dem Künstler gute Absichten zu, allerdings ist er nicht seiner Pflicht nachgekommen beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Somit ist für den Richter eine Verurteilung unvermeidbar. </span>Ein Jahr lang darf sich der Künstler nun nichts zuschulden kommen lassen, sonst werden die zur Bewährung ausgesetzten 2.400 Euro fällig. Zusätzlich soll er 1000€ an einen Kunstverein zahlen. Eigentlich ist die Strafe so geblieben wie sie war. Der Anwalt von Zizka möchte aber Rechtsmittel einlegen.</p>
<p><strong>Kunstfreiheit? &#8211; Schön und gut&#8230;</strong></p>
<p>Dass der anerkannte Künstler sich schon seit Jahren gegen Waffenexporte ausspricht, ist dem Gericht nicht entfallen. Allerdings geht es hier um etwas Grundsätzliches. Der Richter ist der Meinung, dass nur weil wir das Wort Kunst über ein gefährlichen Gegenstand schreiben, wird dieser dadurch nicht ungefährlich. In dem Urteil sehen wir keine Verletzung der Kunstfreiheit. Über den Transport hätte man sich im Vorfeld informieren müssen und den Versuch Rechtsmittel einzulegen halten wir für absoluten Käse. Wir befürworten es immer wieder, wenn Menschen für ihre Rechte und besonder für die Kunstfreiheit einstehen &#8211; allerdings sollte man auch einsehen, wenn man Fehler gemacht hat und die Konsequenzen akzeptieren.  Kunst rechtfertigt vieles und wird immer eine Grundlage für Diskussionen bieten, doch es ist wichtig auch mal eine Grenze zu ziehen. Unser Flop der Woche.</p>
<p class="copytext__text text__copytext">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baukunst und Verunstaltungsgebot &#8211; verfassungsimmanente Schranken als Allheilmittel?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/baukunst-und-verunstaltungsgebot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jeff Mc Rizzler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Nov 2017 22:40:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Architektur & Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[kunst und recht]]></category>
		<category><![CDATA[art. 5 abs. 3 GG]]></category>
		<category><![CDATA[baukunst]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Spannungsverhältnis der Kunstfreiheit in Form von Baukunst im Außenbereich mit dem baurechtlichen Verunstaltungsgebot gemäß <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/baukunst-und-verunstaltungsgebot/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dem Spannungsverhältnis der Kunstfreiheit in Form von Baukunst im Außenbereich mit dem baurechtlichen Verunstaltungsgebot gemäß den §§ 35 Abs. 2, 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB zu beschäftigen. Dabei verkennt das Bundesverwaltungsgericht den Rechtfertigungsbedarf für einen Eingriff in die Kunstfreiheit und zieht fernliegende Argumente aus Art. 20a GG ins Feld.</p>
<h2>1. Rahmeninformationen</h2>
<p>§ 35 Abs. 2, 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB lautet:</p>
<blockquote><p>“(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung (…) öffentliche Belange nicht beeinträchtigt (…)“</p>
<p>(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor wenn das Vorhaben</p>
<p>Nr. 5: Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (..) und die natürliche Eigenart der Landschaft (…) oder das Orts- oder Landschaftsbild verunstaltet.</p></blockquote>
<p>Der Kläger hat im Außenbereich auf seinem Hanggrundstück Bauantrag gestellt, um auf seinem Grundstück zwei 6m und 7m hohe Monumentalfiguren aus der Zeit des Nationalsozialismus aufstellen zu können. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Dagegen erhob der Kläger weitere Rechtsmittel.</p>
<h2>2. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes</h2>
<p>Das Gericht stellt zunächst fest, dass die Kunstfreiheit auch neben dem schaffenden Werk- auch den Wirkbereich, d.i. das zur Schaustellen, vertreiben usw., gem. Art. 5 Abs. 3 GG grundsätzlich vorbehaltlos gewährleistet wird. Die Kunstfreiheit könne jedoch insbesondere durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden Das Bundesverwaltungsgericht erblickt insbesondere eine verfassungsimmanente Schranke in der Rechtsprechung desselben Senats zu Art. 2 Abs. 2 GG.</p>
<blockquote><p>Der Senat hat im Beschluß vom 27. Juni 1991 &#8211; BVerwG 4 B 138.90 &#8211; (Buchholz 406.41 Baugestaltungsrecht Nr. 4) unter Hinweis darauf, <strong>daß es ausweislich des Art. 2 Abs. 2 GG zu den staatlichen Aufgaben gehört</strong>, einen Beitrag zum allseitigen psychischen Wohlbefinden der Bürger sowie zum sozialen Frieden in der Gemeinschaft zu leisten, dargelegt, <strong>daß der Staat es sich von Verfassungs wegen angelegen sein lassen darf, den Wirkbereich vorhandener baulicher Anlagen mit besonders erhaltenswerter äußerer Gestalt vor störenden Einwirkungen hinzutretender baulicher Anlagen zu schützen und Unlustgefühle hervorrufende krasse Gegensätzlichkeiten und Widersprüche im Erscheinungsbild bebauter Gebiete abzuwehren</strong>. Er hat zum Ausdruck gebracht, daß er in den Regelungen des Bauordnungsrechts, die darauf abzielen, Verunstaltungen der Umgebung durch bauliche Anlagen zu verhindern, ein zur Erreichung dieses Schutzzwecks zulässiges Mittel sieht.</p></blockquote>
<p>Zusätzlich stützt sich das Bundesverwaltungsgericht auf Art. 20a GG, der so genannten Umweltklausel des Grundgesetzes.</p>
<blockquote><p>die Verpflichtung, auf die <strong>Erhaltung der natürlichen Umwelt</strong> hinzuwirken. Zur Erreichung des Ziels der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gibt er dem Gesetzgeber mit Rücksicht auf die Begrenztheit der Ressourcen Natur und Boden das Mittel an die Hand, Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft zu ergreifen und substantiellen Einbußen in diesem Bereich vorzubeugen sowie eine menschenwürdige <strong>Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln</strong>. Auch außerhalb der Bauleitplanung schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür, daß das in § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB postulierte Ziel, die Umwelt zu schützen, zur Geltung kommt. Beleg hierfür ist § 35 BauGB, der &#8211; auch &#8211; im Interesse der Erhaltung von Natur und Landschaft Vorsorge dafür trifft, daß der Außenbereich über die Abwehr von Verunstaltungen durch Bauwerke hinaus vor einem Eindringen ihm wesensfremder Bebauung bewahrt bleibt.</p></blockquote>
<h2>3. Stellungnahme</h2>
<p>Diesen Ausführungen ist kritisch zu begegnen. Die Kunstfreiheit musste hier nicht durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden. Vielmehr ist im vorliegenden Falle originäres Baurecht anwendbar. Es ist vielmehr eine Frage der schwerpunktmäßigen Ausübung des Grundrechtes. Bei einer 7 Meter großen Statue überwiegt eindeutig der bauliche Teil; die künstlerische Verwirklichung im Wirkbereich ist Nebensache (So auch zum anachronistischen Zug auch Ipsen, Staatsrecht  II, 2006 Neuwied, 9. Auflage, Rz. 494). Auch der Rückgriff auf das Staatsziel des Umweltschutzes liegt nach hier vertretener Ansicht nach fern. Ziel des Umweltschutzes kann nicht sein, den Bürger vor verunstaltender Baukunst zu schützen, sondern die nachhaltige Beachtung der natürlichen Resourcen im Sinne eines generationsübergreifenden Überlebens.</p>
<p>Nach hier vertretener Ansicht, ist der Eingriff in den weiten Schutzbereich der Kunstfreiheit jedoch mangels künstlerischem Schwerpunkt keiner verfassungsimmanenten Rechtfertigung bedürftig. Die Kunstfreiheit tritt wegen der schwerpunktmäßigen Qualifikation  der Statuen als potentiell bodenrechtliche Spannungen auslösende Bauwerke zurück. Erst dann, wenn keine bodenrechtlichen Spannungen wegen Größe oder Ausmaß durch Baukunst zu erwarten sind, entfaltet sich die vorbehaltlos gewährleistete Kunstfreiheit. Erst dann käme es überhaupt auf die der Verfassung immanenten Schranken an. Dies beachtet auch die Forderung, verfassungsimmanente Schranken als Ausnahme einzusetzten (Pieroth/Schlink, Staatsrecht II, Grundrechte). Dabei kann offen bleiben, ob dann wiederum nicht die Meinungsäußerung durch zur Schau stellen von NS-Kunst im Vordergrund stünde.</p>
<h2>a) Parallelbeispiel: Der Künstler auf der Straßenkreuzung</h2>
<p>Als Parallelbeispiel soll zur Verdeutlichung der allseits beliebte Künstler auf der Straßenkreuzung ohne straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung sein (So wie hier: Friedrich Müller, Freiheit der Kunst als Problem der Grundrechtsdogmatik, Berlin 1969): Die Kunstfreiheit ist nicht unverhältnismäßig verletzt (F. Müller dagegen: Schutzbereich erst garnicht tangiert, ähnlich Hess, Grundzüge des Verfassungsrechts), wenn ein Straßenkünstler von einer Kreuzung verwiesen wird (solange er nicht wegen des Bildes oder des Malens selbst verwiesen wird), schlicht aus dem Grund, weil er primär und also schwerpunktmäßig gegen Straßenverkehrsrecht verstößt. Der Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit  überwiegt in diesem Falle die Kunstfreiheit. Der Aufenthalt auf einer Straßenkreuzung im fließenden Verkehr gehört nicht zum originären Schutzbereich der durch die Grundrechtsnorm definierten Aktions-, Organisations-, und Sachkomplexe (Vgl. Friedrich Müller, aaO). Aufgrund des weiten Schutzbereiches der Kunstfreiheit, ist dieser freilich dennoch eröffnet. Dennoch kommt es dogmatisch darauf an, welche Tätigkeit im Vordergrund steht, wo ihr Schwerpunkt liegt. Ohne Zweifel kann man in der konkreten Abwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne sagen: Der Aufenthalt auf der Straßenkreuzung ist schwerpunktmäßig straßenverkehrsrechtlich zu qualifizieren. Die Kunstfreiheit erscheint lediglich als ein unnebensächliches Beiwerk. Denn würde der Straßenkünstler kein Straßenkünstler, sondern ein Landstreicher sein, wäre gemäß der Normalfallmethode das „Herausnehmen“ des Landstreichers nichts Ungewöhnliches. Was straßenverkehrsrechtlich für den Landstreicher gilt, muss auch für den Künstler gelten. Dies gebietet der Gleichheitssatz. Denn als Verkehrsteilnehmer, und solche werden alle Menschen, egal ob Künstler oder Landstreicher, sobald sie die für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege betreten.  Diese Tätigkeit muss sich lediglich an Artikel 2 Abs.1 GG messen lassen.</p>
<p><em>Exkurs</em>: Etwas anderes gilt freilich auf einem Gehweg, auf dem ein Künstler Straßenkunst ausüben möchte. Hier gilt die Besonderheit, dass der Gehweg nicht nur der Fortbewegung dient, sondern auch kommunikative Elemente in sich trägt. Hier hat  der Straßenkünstler  aufgrund seiner Kunstfreiheit in der Regel einen Anspruch auf eine straßenrechtliche Sondergenehmigung. Dabei ist das Ermessen der Behörde in der Regel auf Null reduziert (<a href="https://arttrado.de/news/sondernutzungsgenehmigung-fuer-strassekunst-bverwge-84-72-ff/">BVerwGE 84, 72 ff.</a>)</p>
<h2>b) Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall</h2>
<p>Die eben gefundenen Ergebnisse, d.i. die schwerpunktmäßige Betrachtung der Handlung, lassen sich auch auf den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall übertragen: Es kann Nichts anderes in der Frage der Zulässigkeit von Baukunst im Außenbereich gelten, wenn aufgrund der schwerpunktmäßigen Betrachtung das baurechtliche Element das künstlerische überwiegt. Folglich kann für die Beurteilung des Zulässigen nur das Bauordnungsrecht zulässig sein. Eine Grundrechtskollision mit der Kunstfreiheit findet gar nicht statt.  Die Frage ob ein Mitglied der sog. „nachbarlichen Schicksalsgemeinschaft“, eine 7 Meter große Monumentalstatue aus der NS-Zeit auf seinem Grundstück aufstellen darf, ist keine schwerpunktmäßige Frage der Kunstfreiheit, sondern aufgrund von Größe und Ausmaß der Statuen eine originäre Frage des Bauordnungsrechts. Dogmatisch findet diese Lösung ihren prüfungsmäßigen Platz in der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Abstrakt überwiegt freilich die Kunstfreiheit. Konkret muss es jedoch einschränkenderweise auf die konkrete schwerpunktmäßige Qualifikation ankommen, um das Element der verfassungsimmanenten Schranken nicht über Gebühr und an den Haaren herbeigezogen zu überbeanspruchen.</p>
<h2>c) Schlussfolgerungen insgesamt</h2>
<p>Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass die Kunstfreiheit trotz ihrer vorbehaltlosen Garantie durch das Grundgesetz nicht nur durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden muss, wenn sie bei schwerpunktmäßiger Betrachtung des Gesamtgeschehens, soweit sie mehr als Beiwerk erscheint, zurücktritt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Ausübung in der konkreten Betrachtung schwerpunktmäßig in einem Handlungsraum stattfindet, der generell nicht in ihrem Kernbestand  anzusiedeln ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildquelle: <a href="https://www.wikiart.org/en/arno-breker/die-partei-1945">WikiArt</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jonathan Meese über die Macht der Kunst</title>
		<link>https://arttrado.de/news/jonathan-meese-ueber-die-macht-der-kunst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jeff Mc Rizzler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Nov 2017 19:01:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunstinterviews]]></category>
		<category><![CDATA[portrait]]></category>
		<category><![CDATA[demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[video]]></category>
		<category><![CDATA[kunstfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Susanne Beyer und Ulrife Knöfel haben sich Jonathan Meese im Clärchens Ballhaus den Künstler Jonathan Meese in einem Interview angenommen. <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/jonathan-meese-ueber-die-macht-der-kunst/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Susanne Beyer und Ulrife Knöfel haben sich Jonathan Meese im Clärchens Ballhaus den Künstler Jonathan Meese in einem Interview angenommen.</p>
<p>Wir geben das ersteinmal aufgrund der vorgerückten Stunde unkommentiert weiter.</p>
<p><iframe width="1170" height="658" src="https://www.youtube.com/embed/rj04XmxtfKc?feature=oembed" frameborder="0" gesture="media" allowfullscreen></iframe></p>
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