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	<title>Amtsgericht Archive - Arttrado.de</title>
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		<title>Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/peter-zizka-verurteilt-fuer-die-kunstfreiheit-ein-schlag-ins-gesicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2018 22:38:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ist das Kunst? Diskussionen]]></category>
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					<description><![CDATA[Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht? Ob es sich bei dem Werk &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; um <br/> <a class="btn btn-xs btn-default" href="https://arttrado.de/news/peter-zizka-verurteilt-fuer-die-kunstfreiheit-ein-schlag-ins-gesicht/">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Peter Zizka verurteilt! &#8211; Für die Kunstfreiheit ein Schlag ins Gesicht?</h3>
<p>Ob es sich bei dem Werk &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; um ein Kunstwerk oder um eine verbotene Waffe handelt, musste das Amtsgericht am vergangenen Donnerstag klären. Das aus einem Schlagring und einer Ausstechform für Kekse zusammengebastelte Werk falle unter das Waffengesetz und sei konfisziert. Gegen Zizka wurde ein Strafbefehl von 3.000 Euro ausgestellt, gegen den er vor Gericht zog. Er berief sich dabei auf die Kunstfreiheit.<br />
Titelbild: <span class="figcaption">Das Corpus Delicti und sein Erschaffer: &#8222;Schlagende Verbindung&#8220;, ein Werk von Peter Zizka. </span><span class="figcaption__copyright">Bild © Bildrechte beim Künstler.</span></p>
<p><strong>Das Urteil</strong></p>
<p>Für einen wirklichen Einsatz bei einem Kampf sei die &#8222;Schlagende Verbindung&#8220; ungeeignet. Der Amtsrichter hielt dem entgegen, dass er &#8222;das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben&#8220; wolle. <span style="font-size: 0.9rem;">Der Richter spricht dem Künstler gute Absichten zu, allerdings ist er nicht seiner Pflicht nachgekommen beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Somit ist für den Richter eine Verurteilung unvermeidbar. </span>Ein Jahr lang darf sich der Künstler nun nichts zuschulden kommen lassen, sonst werden die zur Bewährung ausgesetzten 2.400 Euro fällig. Zusätzlich soll er 1000€ an einen Kunstverein zahlen. Eigentlich ist die Strafe so geblieben wie sie war. Der Anwalt von Zizka möchte aber Rechtsmittel einlegen.</p>
<p><strong>Kunstfreiheit? &#8211; Schön und gut&#8230;</strong></p>
<p>Dass der anerkannte Künstler sich schon seit Jahren gegen Waffenexporte ausspricht, ist dem Gericht nicht entfallen. Allerdings geht es hier um etwas Grundsätzliches. Der Richter ist der Meinung, dass nur weil wir das Wort Kunst über ein gefährlichen Gegenstand schreiben, wird dieser dadurch nicht ungefährlich. In dem Urteil sehen wir keine Verletzung der Kunstfreiheit. Über den Transport hätte man sich im Vorfeld informieren müssen und den Versuch Rechtsmittel einzulegen halten wir für absoluten Käse. Wir befürworten es immer wieder, wenn Menschen für ihre Rechte und besonder für die Kunstfreiheit einstehen &#8211; allerdings sollte man auch einsehen, wenn man Fehler gemacht hat und die Konsequenzen akzeptieren.  Kunst rechtfertigt vieles und wird immer eine Grundlage für Diskussionen bieten, doch es ist wichtig auch mal eine Grenze zu ziehen. Unser Flop der Woche.</p>
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		<title>Peter Zizska vor dem Amtsgericht &#8211; Ist das Kunst oder eine Waffe?</title>
		<link>https://arttrado.de/news/peter-ziska-vor-dem-amtsgericht-ist-das-kunst-oder-eine-waffe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robert Heidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Oct 2018 09:51:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kunst und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kurioses aus der Kunstwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgeschnappt aus der Kunstszene]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob es sich bei dem Schlagring mit Plätzchenform um eine Waffe oder um eine verbotene Waffe handelt, &#8211; klärt gleich das Frankfurter Amtsgericht. Der international renommierter Frankfurter Künstler, Peter Zizka wurde ein Ausstellungsstück konfisziert und im Gegenzug ein Strafbefehl zugeschickt. Der Auslöser sieht aus wie Schlagring auf dem eine goldene Plätzchenausstechbackform befestigt wurde. Schlagende Verbindung nennt der Künstler sein Werk, der damit die weihnachtliche Glückseligkeit aufs Korn nimmt.</p>
<h3>Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes</h3>
<p>Er packte das Objekt in den Koffer, aber am Flughafen schrillten dann die Alarmglocken, sein Schlagringbackförmchen wurde sichergestellt. Kurz darauf wurde Zizka wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt, dagegen klagt er jetzt.</p>
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